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Bis zu 70 Prozent Zuschuss auf die Wärmepumpe, das sind bis zu 21.000 Euro, die der Staat dazugibt. Das klingt zu gut um wahr zu sein, ist aber die aktuelle Förderlage 2026 für den Heizungstausch. Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die man einzeln verstehen und kombinieren muss, um das Maximum rauszuholen. Hier steht, welche Zuschüsse es gibt, wer sie bekommt und wie man den Antrag stellt.
Die vier Förder-Bausteine
Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für den Heizungstausch besteht aus vier Bausteinen, die sich addieren:
Grundförderung: 30 Prozent. Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lässt. Keine Bedingungen außer der technischen Eignung der Anlage (Mindest-JAZ, förderfähige Modelle auf der BAFA-Liste).
Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent zusätzlich. Bekommt, wer eine mindestens 20 Jahre alte fossile Heizung ersetzt. Gas, Öl, Kohle, Nachtspeicher. Der Bonus soll den schnellen Umstieg belohnen. Wer eine 15 Jahre alte Gasheizung hat, bekommt den Bonus nicht. Wer eine 25 Jahre alte Ölheizung tauscht, schon.
Einkommensbonus: 30 Prozent zusätzlich. Bekommt, wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von unter 40.000 Euro brutto pro Jahr hat. Der Bonus ist haushaltsbezogen (alle Personen im Haushalt zusammen). Nachweis über den Steuerbescheid.
Effizienzbonus: 5 Prozent zusätzlich. Bekommt, wer eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel (R290 Propan, R744 CO2, R717 Ammoniak) installiert oder eine Erdwärme- bzw. Wasser-Wasser-Wärmepumpe wählt.
Alle Boni addieren sich, aber der Gesamtfördersatz ist auf 70 Prozent gedeckelt. Wer Grundförderung (30) plus Klimabonus (20) plus Einkommensbonus (30) bekommt, kommt auf 80 Prozent, wird aber auf 70 gedeckelt.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert: Die Wärmepumpe selbst (Gerät, Peripherie, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher). Die Installation (Montage, Elektroarbeiten, Rohrleitungen). Die Demontage und Entsorgung der alten Heizung. Der hydraulische Abgleich. Die Erdsondenbohrung oder der Flächenkollektor (bei Erdwärme-WP). Und Umfeldmaßnahmen, die im unmittelbaren Zusammenhang stehen (z.B. Heizkörpertausch, wenn nötig für den WP-Betrieb).
Nicht gefördert: Reine Dämmmaßnahmen (werden über ein anderes BEG-Programm gefördert). Photovoltaik (hat eigene Förderung). Eigenleistung (nur Materialkosten, keine Arbeitsstunden). Und Anlagen, die nicht auf der BAFA-Förderliste stehen.
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt (für das erste Wohnung im Gebäude). Bei Mehrfamilienhäusern: 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, 8.000 Euro ab der siebten.
Neue Anforderungen ab 2026
Seit Januar 2026 gelten verschärfte Anforderungen für die Förderung. Die wichtigste Änderung: Die Außengeräte müssen mindestens 10 Dezibel unter den EU-Schallgrenzwerten liegen (vorher 5 Dezibel). Das bedeutet: Nicht alle Modelle, die 2025 noch förderfähig waren, sind es 2026 noch. Vor dem Kauf auf der BAFA-Förderliste prüfen, ob das gewünschte Modell dort gelistet ist.
Außerdem wurde die Einkommensprüfung für den Einkommensbonus verschärft. Der Steuerbescheid muss nicht älter als zwei Jahre sein, und alle Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt.
Wie man den Antrag stellt
Schritt 1: Energieberater einschalten (empfohlen, nicht Pflicht für die Grundförderung, aber Pflicht für den iSFP-Bonus). Der Energieberater macht eine Bestandsaufnahme des Hauses und empfiehlt Maßnahmen. Kosten: 300 bis 800 Euro (davon 80 Prozent ebenfalls gefördert über die Energieberatung-Förderung).
Schritt 2: Angebote einholen. Mindestens zwei bis drei Angebote von SHK-Fachbetrieben. Das Angebot muss die förderfähigen Kosten aufschlüsseln (Gerät, Installation, Peripherie, Demontage).
Schritt 3: Liefer- und Leistungsvertrag abschließen. Mit dem gewählten Installateur einen Vertrag abschließen, der eine aufschiebende Bedingung enthält: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die KfW die Förderzusage erteilt. Diese Klausel ist Pflicht, damit man den Antrag vor dem Maßnahmenbeginn stellen kann.
Schritt 4: KfW-Antrag stellen. Über das Online-Portal „Meine KfW“ (meine.kfw.de). Man gibt die Projektdaten ein, lädt das Angebot hoch und reicht den Antrag ein. Bearbeitungszeit: 2 bis 6 Wochen.
Schritt 5: Förderzusage abwarten. Erst nach der Zusage darf die Maßnahme starten (der Installateur darf erst dann bestellen und installieren). Ausnahme: Wenn der Liefer- und Leistungsvertrag die aufschiebende Bedingung enthält, kann der Installateur schon vorher Material bestellen, aber die Installation darf erst nach der Zusage beginnen.
Schritt 6: Installation durchführen lassen. Der Installateur baut die Wärmepumpe ein, macht den hydraulischen Abgleich und erstellt die Dokumentation.
Schritt 7: Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss der Installation reicht man die Rechnungen, das Abnahmeprotokoll und den Nachweis des hydraulischen Abgleichs bei der KfW ein. Die KfW prüft und zahlt den Zuschuss aus, meistens innerhalb von 4 bis 8 Wochen.
Was passiert, wenn man den Antrag vergisst
Wer die Wärmepumpe einbaut, ohne vorher den KfW-Antrag zu stellen, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss. Die Förderung wird nicht rückwirkend gewährt. Der Antrag muss vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden. Maßnahmenbeginn ist der Tag, an dem der Installateur mit der Arbeit anfängt (nicht der Tag der Bestellung oder des Vertragsabschlusses, sofern der Vertrag die aufschiebende Bedingung enthält).
Alternativen zur KfW-Förderung
Wer keine Förderung über die KfW beantragt (z.B. weil die Bearbeitungszeit zu lang ist oder weil man den Antrag vergessen hat), kann die Kosten alternativ steuerlich absetzen. Nach §35c EStG können 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Einkommensteuer abgezogen werden. Das ist weniger als der KfW-Zuschuss (20 Prozent statt bis zu 70), aber besser als nichts.
KfW-Zuschuss und steuerliche Absetzung lassen sich nicht kombinieren. Man muss sich für eins entscheiden. In fast allen Fällen ist der KfW-Zuschuss die bessere Wahl, weil er höher ist und sofort ausgezahlt wird (statt über drei Jahre verteilt).
KfW-Ergänzungskredit
Wer den Eigenanteil nicht bar bezahlen kann, kann über die KfW einen Ergänzungskredit beantragen. Der Kredit deckt den verbleibenden Eigenanteil (die Differenz zwischen Gesamtkosten und Zuschuss) zu zinsgünstigen Konditionen ab. Laufzeiten bis 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.
Der Ergänzungskredit wird zusammen mit dem Zuschussantrag über das KfW-Portal beantragt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme.
iSFP-Bonus: Extra Förderung mit Sanierungsfahrplan
Wer vor dem Heizungstausch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommt 5 Prozentpunkte extra auf die Förderung von Einzelmaßnahmen (nicht auf den Heizungstausch selbst, aber auf begleitende Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch). Der iSFP ist ein Dokument, das ein Energieberater erstellt und das alle sinnvollen Sanierungsschritte für das Gebäude in einer logischen Reihenfolge auflistet.
Kosten für den iSFP: 800 bis 2.000 Euro, davon 80 Prozent gefördert (über die BAFA-Energieberatungsförderung). Effektiver Eigenanteil: 160 bis 400 Euro. Lohnt sich, wenn man neben dem Heizungstausch auch Dämmung oder Fenstertausch plant.
Zusammenfassung: Die Förderung auf einen Blick
Grundförderung: 30 Prozent für alle.
Klimabonus: plus 20 Prozent beim Tausch einer über 20 Jahre alten fossilen Heizung.
Einkommensbonus: plus 30 Prozent bei unter 40.000 Euro Haushaltseinkommen.
Effizienzbonus: plus 5 Prozent für R290 oder Erdwärme/Wasser.
Maximum: 70 Prozent von maximal 30.000 Euro gleich 21.000 Euro.
Antrag: vor Maßnahmenbeginn über KfW-Portal.
Alternative: 20 Prozent steuerlich über §35c EStG.
Wer den Antrag rechtzeitig stellt, die Boni richtig kombiniert und ein förderfähiges Gerät wählt, bekommt 2026 einen der großzügigsten Zuschüsse, die es in Deutschland je für eine Heizung gab.









