Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet und damit ein wichtiges Signal an Handwerk und Mittelstand gesendet. Für den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bedeutet dieser Schritt eine klare Bestätigung des Prinzips der Fach- und Teillosvergabe, das faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellt und kleinen wie mittelständischen Betrieben weiterhin breite Beteiligungschancen eröffnet.
Handwerk sieht wichtiges Signal für fairen Wettbewerb
Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, begrüßt den Beschluss ausdrücklich. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes bekennt sich die Bundesregierung zum Grundsatz der Fach- und Teillosvergabe“, so Schwannecke. Dieser Grundsatz ist seit Jahren eine tragende Säule der öffentlichen Auftragsvergabe und stellt sicher, dass nicht nur große Konzerne, sondern auch regionale Handwerksbetriebe eine reale Chance auf Teilnahme an Ausschreibungen haben.
Balance zwischen Beschleunigung und Mittelstandsfreundlichkeit
Zentrales Anliegen der Reform war es, Verfahren effizienter zu gestalten, ohne dabei die mittelständische Wirtschaft zu benachteiligen. Bundeswirtschaftsministerin und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung ist es nach Einschätzung des ZDH gelungen, hier eine tragfähige Balance zu finden. Durch die neue Regelung können notwendige Beschleunigungen bei Projekten erreicht werden, ohne dass die Wettbewerbsvielfalt verloren geht.
Sondervermögen: Kompromiss für Großprojekte
Besonderes Augenmerk lag auf dem milliardenschweren Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Bei diesen großvolumigen Beschaffungsvorhaben gelten künftig Ausnahmen vom Losgrundsatz – allerdings nur dann, wenn dringliche und qualifizierte Gründe dies zwingend erfordern. Damit bleibt der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe gewahrt, gleichzeitig wird aber die Umsetzung zeitkritischer Projekte nicht blockiert. Der ZDH sieht hierin einen tragfähigen Kompromiss, der sowohl die Anforderungen des Staates als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt.
Warnung vor Aufweichung des Losgrundsatzes
Mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat appelliert der ZDH an die Abgeordneten, den Kabinettsbeschluss zu bestätigen. Eine grundsätzliche Aufweichung des Losgrundsatzes würde den Wettbewerb schwächen und mittelständische Betriebe erheblich benachteiligen. „Die Gesamtvergabe darf nicht zur Regel werden“, betont Schwannecke. Eine solche Entwicklung wäre nicht nur ökonomisch ineffizient, sondern stünde auch im klaren Widerspruch zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Bedeutung für das Handwerk in Deutschland
Das Handwerk bildet mit seinen rund einer Million Betrieben und mehr als fünf Millionen Beschäftigten das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Gerade im Bereich öffentlicher Aufträge ist es auf faire Rahmenbedingungen angewiesen, um seine Leistungsfähigkeit einzubringen. Die Entscheidung des Kabinetts wird deshalb als Stärkung des Mittelstandes und als Beitrag zu einer wettbewerbsorientierten und zukunftsfesten Vergabepraxis gewertet.
Ausblick: Verantwortung des Parlaments
Nun liegt der Ball bei Bundestag und Bundesrat. Beide Kammern sind aufgefordert, den gefundenen Kompromiss zu bestätigen und damit die Rechte des Handwerks langfristig zu sichern. Nur so kann verhindert werden, dass große Gesamtvergaben den Mittelstand systematisch ausschließen. Der ZDH wird den weiteren parlamentarischen Prozess eng begleiten und sich weiterhin für eine mittelstandsfreundliche Vergabepolitik einsetzen.








