Bei der Inbetriebnahme einer PV-Anlage muss man sich entscheiden: Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Die Entscheidung bestimmt, ob man den Solarstrom zuerst selbst verbraucht und nur den Überschuss einspeist, oder ob der gesamte Strom ins Netz fließt und man seinen Haushaltsstrom weiterhin vom Versorger kauft. Für die meisten Haushalte ist die Antwort eindeutig, aber es gibt Ausnahmen.
Was Teileinspeisung bedeutet
Bei Teileinspeisung (auch Überschusseinspeisung genannt) wird der Solarstrom zuerst im Haushalt verbraucht. Kühlschrank, Herd, Computer, alles was gerade läuft, wird bevorzugt mit Solarstrom versorgt. Nur was der Haushalt nicht braucht, der Überschuss, fließt ins öffentliche Netz und wird mit der Einspeisevergütung vergütet.
Die Vergütungssätze ab Februar 2026 für Teileinspeisung: Bis 10 kWp: 7,78 Cent pro kWh. Anteil 10 bis 40 kWp: 6,73 Cent. Anteil 40 bis 100 kWp: 5,36 Cent.
Was Volleinspeisung bedeutet
Bei Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Solarstrom ins Netz. Man verbraucht nichts davon selbst und bezieht den Haushaltsstrom weiterhin komplett vom Energieversorger. Dafür gibt es einen höheren Vergütungssatz.
Die Vergütungssätze für Volleinspeisung: Bis 10 kWp: 12,34 Cent pro kWh. Anteil 10 bis 40 kWp: 10,28 Cent. Anteil 40 bis 100 kWp: 10,28 Cent.
Der Unterschied: Volleinspeisung zahlt 4,56 Cent pro kWh mehr als Teileinspeisung (bei Anlagen bis 10 kWp). Das klingt nach einem guten Argument für Volleinspeisung. Ist es aber meistens nicht.
Warum Teileinspeisung fast immer besser ist
Die Rechnung ist simpel. Bei Teileinspeisung verbraucht man einen Teil des Solarstroms selbst und spart damit den Netzstrompreis (38 Cent pro kWh). Bei Volleinspeisung bekommt man für denselben Strom nur 12,34 Cent und kauft den Haushaltsstrom für 38 Cent vom Netz.
Jede kWh, die man bei Teileinspeisung selbst verbraucht, ist 38 Cent wert (vermiedener Netzbezug). Jede kWh, die man bei Volleinspeisung einspeist, bringt 12,34 Cent. Die Differenz: 25,66 Cent zugunsten des Eigenverbrauchs. Selbst bei nur 20 Prozent Eigenverbrauch (was wenig ist) fährt man mit Teileinspeisung besser.
Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage, 10.000 kWh Jahresertrag, 4.500 kWh Haushaltsstromverbrauch.
Teileinspeisung (30 Prozent Eigenverbrauch): 3.000 kWh selbst verbraucht mal 0,38 Euro gleich 1.140 Euro gespart. 7.000 kWh eingespeist mal 0,0778 Euro gleich 545 Euro Vergütung. Gesamtertrag: 1.685 Euro.
Volleinspeisung: 10.000 kWh mal 0,1234 Euro gleich 1.234 Euro Vergütung. Haushaltsstrom weiterhin komplett vom Netz: 4.500 kWh mal 0,38 Euro gleich 1.710 Euro Kosten. Nettoergebnis: 1.234 minus 1.710 gleich minus 476 Euro (man zahlt drauf).
Das ist kein Tippfehler. Bei Volleinspeisung bekommt man zwar mehr pro eingespeister kWh, aber man bezahlt gleichzeitig den teuren Netzstrom für den Haushalt. Unter dem Strich verliert man Geld gegenüber Teileinspeisung.
Wann Volleinspeisung trotzdem Sinn ergibt
Es gibt genau eine Konstellation, in der Volleinspeisung wirtschaftlich sein kann: wenn der Eigenverbrauch extrem niedrig wäre, also unter 10 bis 15 Prozent. Das trifft zu, wenn das Haus tagsüber leersteht (Berufstätige ohne Homeoffice, keine Wärmepumpe, kein E-Auto), kein Speicher vorhanden ist und auch keiner geplant ist, und der Haushaltsstromverbrauch sehr gering ist (unter 2.000 kWh pro Jahr).
In diesem Fall wäre der Eigenverbrauchsanteil so niedrig, dass fast der gesamte Strom sowieso eingespeist wird. Dann bringt die höhere Volleinspeisung-Vergütung einen leichten Vorteil gegenüber der niedrigeren Teileinspeisung-Vergütung für den eingespeisten Anteil.
Aber selbst dann: Sobald ein Speicher dazukommt oder eine Wärmepumpe geplant ist, kippt die Rechnung sofort zugunsten der Teileinspeisung. Volleinspeisung bei einem Haushalt mit Speicher ist wirtschaftlicher Unsinn, weil man den Strom für 12,34 Cent einspeist und abends für 38 Cent zurückkauft.
Wechsel zwischen den Modellen
Man ist nicht für immer an die Wahl gebunden. Der Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung ist einmal pro Jahr möglich, jeweils zum Jahresende. Die Frist für die Mitteilung an den Netzbetreiber ist der 30. November für das Folgejahr.
Wer also mit Volleinspeisung startet (weil kein Speicher vorhanden ist und wenig Eigenverbrauch) und später einen Speicher nachrüstet, kann problemlos zu Teileinspeisung wechseln. Die umgekehrte Richtung funktioniert genauso.
Technisch ist kein Umbau nötig. Der Zähler erfasst in beiden Fällen Bezug und Einspeisung. Es ändert sich nur die Abrechnungsgrundlage beim Netzbetreiber.
Mischmodelle: Zwei Anlagen auf einem Dach
Seit dem EEG 2023 gibt es eine interessante Option für größere Dächer. Man kann auf demselben Dach zwei separate Anlagen betreiben: eine für Teileinspeisung (die den Haushalt versorgt) und eine für Volleinspeisung (die den Rest der Dachfläche nutzt und den gesamten Strom einspeist).
Die Teileinspeisung-Anlage bekommt 7,78 Cent für den Überschuss und spart 38 Cent durch Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung-Anlage bekommt 12,34 Cent für jeden kWh.
Ob sich das lohnt, hängt von der Dachgröße und dem Eigenverbrauch ab. Bei einem großen Dach (15 bis 20 kWp möglich), aber nur 4.000 kWh Haushaltsstromverbrauch kann die Aufteilung in eine kleinere Eigenverbrauchs-Anlage (8 kWp) und eine Volleinspeisung-Anlage (7 kWp) wirtschaftlich optimal sein.
Der bürokratische Aufwand ist allerdings höher: zwei Anmeldungen im MaStR, zwei Abrechnungen beim Netzbetreiber, eventuell zwei Wechselrichter. Ob die Mehreinnahmen den Mehraufwand rechtfertigen, muss man im Einzelfall durchrechnen.
Die Empfehlung
Für 95 Prozent aller Einfamilienhaushalte ist Teileinspeisung die richtige Wahl. Der Eigenverbrauch ist finanziell so viel wertvoller als die Einspeisevergütung, dass man schon extrem wenig selbst verbrauchen müsste, damit Volleinspeisung günstiger wäre. Und mit einem Speicher, einer Wärmepumpe oder einem E-Auto ist Volleinspeisung in jedem Fall die schlechtere Option.
Wer sich unsicher ist: Teileinspeisung wählen. Man kann jederzeit zu Volleinspeisung wechseln, falls sich die Umstände ändern. Umgekehrt genauso. Die Entscheidung ist nicht endgültig, und sie lässt sich jedes Jahr anpassen.







