Seit dem 1. Januar 2026 gelten strengere Schallschutz-Anforderungen für die BEG-Förderung. Das Außengerät der Wärmepumpe muss mindestens 10 dB unter den EU-Schallgrenzwerten nach der Ökodesign-Verordnung liegen. Vorher waren es 5 dB. Wer die Förderung will, muss beim Gerätekauf genauer hinschauen, denn nicht jedes Modell erfüllt die neuen Werte.
Was sich geändert hat
Bis Ende 2025 musste das Außengerät 5 dB unter dem EU-Grenzwert liegen. Ab 2026 sind es 10 dB. Der EU-Grenzwert für eine 10-kW-Luft-WP liegt bei 62 dB(A) Schallleistungspegel. Minus 10 dB ergibt: maximal 52 dB(A) Schallleistungspegel für die Förderung.
Wichtig: Der Schallleistungspegel (LWA) ist nicht das Gleiche wie der Schalldruckpegel (LPA). Der Schallleistungspegel beschreibt die Gesamtschallenergie, die das Gerät abstrahlt. Der Schalldruckpegel beschreibt, wie laut es an einem bestimmten Punkt ankommt. Auf Datenblättern stehen oft beide Werte. Für die Förderung zählt der Schallleistungspegel nach EN 12102.
Die meisten Premium-Geräte (Wolf CHA, Viessmann Vitocal 250-A, Vaillant aroTHERM plus) lagen schon vor 2026 unter den neuen Grenzwerten. Aber einige günstigere Modelle und ältere Gerätegenerationen schaffen die 10-dB-Untergrenze nicht und fallen aus der Förderliste.
Wie man prüft, ob das Gerät förderfähig ist
Die BAFA-Förderliste wird regelmäßig aktualisiert. Vor dem Kauf das gewünschte Gerät dort suchen. Die Liste ist online nach Hersteller und Modell durchsuchbar. Nur Geräte, die dort gelistet sind, bekommen die Förderung.
Wenn der Installateur ein Gerät vorschlägt, prüf selbst, ob es auf der aktuellen Liste steht. Die Liste von 2025 hilft nicht, weil Geräte, die die verschärften Werte nicht einhalten, rausgeflogen sein können.
Was das in der Praxis bedeutet
Für die meisten Käufer ändert sich wenig, weil die großen Hersteller ihre Geräte schon vor 2026 auf die neuen Werte optimiert haben. Wer ein aktuelles Modell von Viessmann, Vaillant, Wolf, Bosch oder Stiebel Eltron kauft, liegt in der Regel unter den Grenzwerten.
Aufpassen muss man bei: Älteren Lagerbeständen, die noch aus 2024 oder 2025 stammen und im Sonderangebot verkauft werden. Geräten von weniger bekannten Herstellern, die den deutschen Markt erst seit kurzem bedienen. Und bei großen Geräten (über 12 kW), weil der Schallpegel mit der Leistung steigt und die Grenzwerte schwerer einzuhalten sind.
Schallschutz unabhängig von der Förderung
Auch wer die Fördergrenzen einhält, muss die TA Lärm beachten. Die TA Lärm begrenzt den Schallpegel am nächsten Nachbargebäude auf 35 dB(A) nachts in Wohngebieten. Das ist strenger als die BEG-Grenzwerte und gilt unabhängig von der Förderung.
Ob der Grenzwert eingehalten wird, hängt nicht nur vom Gerät ab, sondern auch vom Aufstellort (Abstand zum Nachbarn, Reflexionen an Hauswänden). Ein Gerät mit 42 dB(A) Schalldruckpegel in 3 Metern kann am Nachbarhaus trotzdem 35 dB(A) überschreiten, wenn es in einer Ecke zwischen zwei Wänden steht, die den Schall reflektieren.
Im Zweifelsfall: Schallprognose vom Installateur oder Energieberater erstellen lassen. Kosten: 100 bis 300 Euro, aber billiger als ein Nachbarschaftsstreit.
Weitere Verschärfungen in Sicht
Die EU arbeitet an einer Überarbeitung der Ökodesign-Verordnung für Wärmepumpen, die frühestens 2028 greifen könnte. Strengere Effizienz-Mindeststandards und weitere Schallanforderungen sind im Gespräch. Für 2026 und 2027 gelten die aktuellen Regeln. Wer jetzt kauft, muss sich keine Sorgen machen, dass die Förderung nachträglich gestrichen wird.







