Die Anlage steht auf dem Dach, der Wechselrichter läuft, der erste Solarstrom fließt. Aber bevor man sich zurücklehnt, muss die Anlage offiziell angemeldet werden. Das klingt nach Bürokratie, und das ist es auch, aber deutlich weniger als noch vor ein paar Jahren. Wer weiß, wo man was einträgt, hat den Papierkram in ein bis zwei Stunden erledigt.
Schritt 1: Marktstammdatenregister (Pflicht)
Jede PV-Anlage und jeder Speicher muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Das gilt für große Dachanlagen genauso wie für Balkonkraftwerke. Die Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
Die Registrierung läuft online unter mastr.bundesnetzagentur.de. Man legt ein Benutzerkonto an, registriert sich als Anlagenbetreiber, gibt den Standort ein, die Anlagenleistung in kWp, den Wechselrichtertyp, den Modulhersteller, das Inbetriebnahmedatum und ob ein Speicher vorhanden ist. Das Ganze dauert 10 bis 15 Minuten und ist kostenlos.
Wer nicht registriert, riskiert den Verlust der Einspeisevergütung. Der Netzbetreiber zahlt erst, wenn die Anlage im MaStR eingetragen ist. Außerdem droht nach §95 des Energiewirtschaftsgesetzes ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. In der Praxis werden private Kleinanlagen selten mit dem vollen Bußgeld belegt, aber die Einspeisevergütung wird tatsächlich einbehalten, bis die Registrierung nachgeholt wird.
Tipp: Viele Solarteure übernehmen die MaStR-Registrierung als Teil des Installationsauftrags. Nachfragen, ob das im Angebot enthalten ist. Falls ja, trotzdem selbst prüfen, ob die Eintragung korrekt erfolgt ist. Man bleibt als Betreiber verantwortlich.
Schritt 2: Anmeldung beim Netzbetreiber (Pflicht)
Neben dem MaStR muss die Anlage auch beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzbetreiber ist nicht der Stromlieferant (also nicht E.ON, Vattenfall oder die Stadtwerke, bei denen man seinen Stromvertrag hat), sondern der Betreiber des Verteilnetzes, an das das Haus angeschlossen ist. Das sind Unternehmen wie Westnetz, Bayernwerk, Netze BW, E.DIS oder die lokale Netzgesellschaft der Stadtwerke.
Die Anmeldung umfasst ein Inbetriebnahmeprotokoll (das der Installateur erstellt), technische Daten der Anlage (Modultyp, Wechselrichtertyp, Leistung, Schaltplan) und die Netzverträglichkeitsprüfung. Bei kleinen Anlagen bis 30 kWp ist die Netzverträglichkeit in der Regel kein Problem und wird vom Netzbetreiber durchgewunken. Bei größeren Anlagen kann eine detailliertere Prüfung nötig sein.
Der Netzbetreiber veranlasst außerdem den Zählertausch. Der alte Ferraris-Zähler (der mit der Drehscheibe) wird durch einen Zweirichtungszähler oder ein Smart Meter ersetzt, der separat misst, wie viel Strom bezogen und wie viel eingespeist wird. Seit 2025 ist für Anlagen ab 7 kWp ein intelligentes Messsystem (iMSys, Smart Meter Gateway) vorgeschrieben. Die Kosten für den Zähler trägt der Messstellenbetreiber, nicht der Anlagenbetreiber. Die jährliche Zählermiete liegt bei 15 bis 40 Euro.
In der Praxis macht der Solarteur die Anmeldung beim Netzbetreiber, weil er die technischen Daten hat und das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Trotzdem sollte man wissen, was passiert und wann der Zähler getauscht wird, weil die Anlage ohne den richtigen Zähler zwar Strom erzeugt, aber die Abrechnung nicht korrekt läuft.
Schritt 3: Einspeisevergütung sicherstellen
Die Einspeisevergütung wird nicht separat beantragt. Sie steht jedem PV-Betreiber gesetzlich zu, sobald die Anlage im MaStR registriert und beim Netzbetreiber angemeldet ist. Der Netzbetreiber zahlt die Vergütung automatisch aus, in der Regel einmal jährlich rückwirkend, manche Netzbetreiber auch quartalsweise.
Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum. Das Datum wird im MaStR eingetragen und ist der Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt hat. Nicht der Tag der Bestellung, nicht der Tag der Montage, sondern der Tag, an dem der Wechselrichter zum ersten Mal hochfährt und Strom produziert.
Bei der Erstanmeldung wird auch gewählt, ob man Teileinspeisung (Eigenverbrauch plus Überschusseinspeisung) oder Volleinspeisung (gesamter Strom ins Netz) wählt. Für die meisten Haushalte ist Teileinspeisung die wirtschaftlich bessere Option. Man kann jährlich wechseln, Frist ist der 30. November für das Folgejahr.
Seit dem Solarspitzengesetz: Fernsteuerbarkeit ab 7 kW
Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) müssen Neuanlagen ab 7 kW Leistung ab dem 1. Juni 2026 über ein Smart Meter Gateway fernsteuerbar sein. Das heißt: Der Netzbetreiber kann die Einspeiseleistung der Anlage bei Bedarf drosseln, um das Netz zu stabilisieren.
Für die meisten Hausanlagen hat das keine spürbaren Auswirkungen. Die Drosselung tritt nur in seltenen Ausnahmesituationen ein, und sie betrifft nur die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch. Strom, den man selbst nutzt, wird nicht gedrosselt.
Bestandsanlagen über 7 kW, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, haben bis zum 1. Januar 2029 Nachrüstfrist. Der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2026 90 Prozent der betroffenen Messstellen erreichen.
Anlagen ohne intelligentes Messsystem (also mit normalem Zweirichtungszähler statt Smart Meter) unterliegen einer Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent der Nennleistung. Das heißt: Eine 10-kWp-Anlage darf ohne Smart Meter maximal 6 kW ins Netz einspeisen. Was darüber hinausgeht, wird abgeregelt. Mit Smart Meter fällt diese Begrenzung weg. Ein weiterer Grund, bei der Installation gleich ein iMSys einbauen zu lassen.
Sonderfall Balkonkraftwerk
Für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte bis 800 W) gelten seit dem Solarpaket I vereinfachte Regeln. Die Anmeldung beschränkt sich auf das Marktstammdatenregister. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber, keine Netzverträglichkeitsprüfung, kein Inbetriebnahmeprotokoll. Fünf bis zehn Minuten online, und es ist erledigt.
Der Ferraris-Zähler darf vorübergehend rückwärts laufen, bis der Messstellenbetreiber von sich aus einen Zweirichtungszähler einbaut. Kosten für den Betreiber: keine.
Zeitlicher Ablauf der Anmeldung
Tag 1 bis 3: Anlage wird installiert und in Betrieb genommen. Der Installateur erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll nach DIN EN 62446.
Woche 1 bis 2: Installateur meldet die Anlage beim Netzbetreiber an und übermittelt die technischen Daten. Parallel registriert man (oder der Installateur) die Anlage im Marktstammdatenregister.
Woche 2 bis 6: Der Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung und veranlasst den Zählertausch. Manchmal geschieht das innerhalb weniger Tage, manchmal dauert es einige Wochen, je nach Auslastung des Messstellenbetreibers.
Nach dem Zählertausch: Die Einspeisevergütung wird automatisch abgerechnet. Die erste Auszahlung kommt meistens nach einem Jahr, manchmal nach einem Quartal, je nach Netzbetreiber.
Welche Unterlagen man aufbewahren sollte
Inbetriebnahmeprotokoll: Pflichtdokument, Nachweis der normgerechten Installation. Braucht man für Garantie, Versicherung und im Streitfall mit dem Netzbetreiber.
MaStR-Registrierungsbestätigung: Kommt per E-Mail nach der Registrierung. Ausdrucken oder abspeichern.
Anmeldebestätigung des Netzbetreibers: Schriftliche Bestätigung, dass die Anlage am Netz ist und die Vergütung läuft.
Rechnungen aller Komponenten: Module, Wechselrichter, Speicher, Installation. Für Garantiefälle und als Investitionsnachweis.
Datenblätter und Garantiezertifikate: Vom Modul- und Wechselrichterhersteller. Bei einem Defekt nach sieben Jahren braucht man die Garantieunterlagen.
Was der Solarteur übernimmt und was man selbst macht
Die meisten Solarteure übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber komplett, weil sie die technischen Daten und das Protokoll haben. Die MaStR-Registrierung machen manche Betriebe mit, andere überlassen sie dem Betreiber. Im Angebot nachschauen, ob „Anmeldung MaStR und Netzbetreiber“ als Position enthalten ist.
Auch wenn der Solarteur alles erledigt: Man selbst ist als Anlagenbetreiber verantwortlich. Prüfen, ob die MaStR-Eintragung korrekt ist (Leistung, Datum, Speicher ja/nein). Prüfen, ob die Vergütungszahlung nach dem ersten Jahr tatsächlich eingeht. Und die Unterlagen so ablegen, dass man sie in zehn Jahren noch findet. Ein Ordner mit dem Titel „PV-Anlage“ im Schrank reicht.







