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Photovoltaik und Recht: EEG, Solarpaket, Solarpflicht und was dich betrifft

von inoutic Redaktion
24.03.2026
in Magazin
Lesedauer:4 Minuten Lesezeit
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Photovoltaik Recht und Gesetze
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Photovoltaik ist nicht nur Technik und Wirtschaftlichkeit. Es gibt ein ganzes Geflecht aus Gesetzen, Verordnungen und Normen, das bestimmt, was man darf, was man muss und was man bekommt. Für die meisten Eigenheimbesitzer ist das meiste davon irrelevant, weil der Solarteur sich darum kümmert. Aber ein paar Dinge sollte man kennen, weil sie direkt den Geldbeutel oder die Planung betreffen.

Das EEG: Das Fundament der Solarförderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist seit dem Jahr 2000 das zentrale Regelwerk für Photovoltaik in Deutschland. Es regelt die Einspeisevergütung, die Anschlusspflicht der Netzbetreiber und den Vorrang erneuerbarer Energien im Stromnetz.

Die aktuelle Fassung basiert auf dem EEG 2023 mit diversen Änderungen durch das Solarpaket I (2024) und das Solarspitzengesetz (2025). Für Privatanlagen sind vor allem zwei Dinge relevant: die Einspeisevergütung (7,78 Cent bei Teileinspeisung bis 10 kWp, Stand Februar 2026, Degression 1 Prozent halbjährlich) und die Garantie, dass der Netzbetreiber den Strom abnehmen muss.

Das EEG in seiner jetzigen Form hat allerdings ein Ablaufdatum. Die EU-Beihilfegenehmigung läuft Ende 2026 aus. Ab 2027 sollen Contracts for Difference (CfD) die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ersetzen. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die bisherige Vergütung für 20 Jahre. Wer 2027 in Betrieb geht, bekommt das neue Modell, dessen Details noch nicht feststehen.

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Solarpaket I: Was es gebracht hat

Das Solarpaket I trat im Mai 2024 in Kraft und hat einige bürokratische Hürden für Privatanlagen beseitigt. Die wichtigsten Änderungen: Balkonkraftwerke bis 800 Watt brauchen keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr, nur noch im Marktstammdatenregister. Die 70-Prozent-Begrenzung der Einspeiseleistung wurde auf 60 Prozent gelockert und gilt nur noch für Anlagen ohne intelligentes Messsystem. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wurde als vereinfachtes Mieterstrom-Modell eingeführt.

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Außerdem hat das Solarpaket die Grundlage dafür gelegt, dass Balkonkraftwerke als privilegierte bauliche Veränderung ins Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgenommen wurden. Vermieter und WEGs können die Installation nicht mehr pauschal ablehnen.

Solarspitzengesetz: Seit Februar 2025

Das Solarspitzengesetz, offiziell eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, brachte ab dem 25. Februar 2025 weitere Änderungen. Die Negativpreisregelung: Für Neuanlagen ab 7 kW entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Die verlorenen Stunden werden am Ende des Förderzeitraums angehängt. 2024 gab es 457 Stunden mit negativen Preisen, 2026 könnten es 700 bis 900 werden.

Die Fernsteuerbarkeit: Anlagen ab 7 kW müssen ab dem 1. Juni 2026 über ein Smart Meter Gateway fernsteuerbar sein. Bestandsanlagen über 7 kW haben bis zum 1. Januar 2029 Zeit für die Nachrüstung. Der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2026 90 Prozent aller relevanten Messstellen erreichen.

Batteriespeicher dürfen seit dem Solarspitzengesetz offiziell Netzstrom puffern und ins Netz rückspeisen. Das war vorher rechtlich unklar und ist nun die Grundlage für bidirektionales Laden und Speicher-Teilnahme am Regelenergiemarkt.

Solarpflicht: Wo sie gilt

Die Solarpflicht ist Ländersache, und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Baden-Württemberg war 2022 der Vorreiter: Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung, mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen mit PV belegt werden. NRW folgte mit Pflicht bei Neubau ab 2025 und bei Dachsanierung ab 2026, ab 50 Quadratmeter Dachfläche. Hamburg hat die Pflicht seit 2023 für Neubau, seit 2024 bei Dachsanierung. Berlin seit 2023 bei Neubau und Dachsanierung. Bremen ab Juli 2025, Niedersachsen seit 2025 (ab 50 Quadratmeter, mindestens 50 Prozent PV-Anteil auf dem Dach), Schleswig-Holstein verlangt PV oder Solarthermie.

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Bayern hat eine Soll-Vorschrift, also keine echte Pflicht, sondern eine starke Empfehlung. Rheinland-Pfalz verlangt PV-Ready-Vorbereitung bei gewerblichen Neubauten und Parkplätzen.

Keine Solarpflicht haben bisher: Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das könnte sich aber ändern, weil die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss und voraussichtlich eine bundesweite Solarpflicht bei Neubau nach sich ziehen wird.

Wer in einem Pflicht-Bundesland baut oder das Dach saniert, muss PV installieren. Die gute Nachricht: Man muss es sowieso, also kann man auch die Förderung und Steuervorteile mitnehmen und es wirtschaftlich machen.

Nachbarrecht: Blendung, Reflexion und Abstandsflächen

Konflikte mit Nachbarn wegen PV-Anlagen sind selten, kommen aber vor. Das häufigste Thema: Blendung durch reflektierende Module. Die Rechtsprechung ist hier mittlerweile relativ klar. Kurzzeitige Blendeffekte (unter 30 Minuten pro Tag) gelten in der Regel als zumutbar. Dauerhafte Blendung über mehrere Stunden kann ein Rechtsgrund für Anpassungen sein, etwa eine Neigung der Module oder den Einsatz von Anti-Reflexions-Beschichtungen.

Abstandsflächen sind bei Aufdachmontage normalerweise kein Problem, weil die Module als Teil des Daches gelten. Bei Aufständerung auf Flachdächern oder bei Fassaden-PV kann es Diskussionen geben, wenn die Module die maximal zulässige Gebäudehöhe überschreiten. Im Zweifel beim Bauamt nachfragen.

Schneerutsch-Sicherung ist in schneereichen Regionen ein Thema. Module haben eine glatte Oberfläche, und Schnee rutscht schneller ab als von Dachziegeln. Schneefanggitter am unteren Dachrand verhindern, dass Schneelawinen auf den Gehweg oder in den Garten fallen. In manchen Kommunen ist das Pflicht.

Brandschutz

Seit dem EEG 2012 müssen PV-Anlagen einen Feuerwehrschalter haben, der die DC-Spannung auf der Dachleitung im Brandfall abschaltet. Der Schalter sitzt in der Regel am Wechselrichter oder am Modulfeld und kann von der Feuerwehr betätigt werden. Moderne Wechselrichter haben diese Funktion integriert.

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Das Thema Brandrisiko durch PV-Anlagen wird gelegentlich aufgebauscht. Laut Fraunhofer ISE liegt die Brandrate bei PV-Anlagen bei unter 0,006 Prozent. Die meisten Brände entstehen durch fehlerhafte Installation, nicht durch die Module selbst. Ein sauber installierter Überspannungsschutz, ordnungsgemäße Steckverbindungen und ein qualifizierter Installateur minimieren das Risiko auf ein Niveau, das deutlich unter dem anderer Elektroinstallationen im Haus liegt.

Marktstammdatenregister: Pflicht für alle

Jede PV-Anlage und jeder Speicher muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Das gilt für große Dachanlagen genauso wie für Balkonkraftwerke. Die Registrierung ist kostenlos und dauert online 10 bis 15 Minuten.

Wer nicht registriert, riskiert den Verlust der Einspeisevergütung und ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. In der Praxis werden Privatanlagen selten mit dem vollen Bußgeld belegt, aber die Einspeisevergütung wird tatsächlich einbehalten, bis die Registrierung nachgeholt ist. Also einfach machen.

Gesetze ändern sich, die Anlage bleibt

Wer die letzten Absätze gelesen hat und sich fragt, ob das nicht alles furchtbar kompliziert ist: Ja, die Gesetzeslage ist unübersichtlich. Aber für die einzelne Privatanlage betreffen die meisten Regelungen den Installateur, nicht den Betreiber. Was man als Anlagenbetreiber wirklich wissen muss: Anlage im MaStR anmelden. Steuern sind unter 30 kWp kein Thema. Die Einspeisevergütung ist für 20 Jahre fixiert. Und wenn sich Gesetze ändern, gelten für Bestandsanlagen Übergangsfristen. Das Dach wird nicht plötzlich illegal.

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