Wer sich 2026 eine Solaranlage aufs Dach legen lässt, bekommt vom Staat ordentlich Rückenwind. Keine direkten Zuschüsse auf die Anlage selbst, das stimmt, aber dafür zinsgünstige Kredite, eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre und steuerliche Vorteile, die es in dieser Form noch vor wenigen Jahren nicht gab. Allerdings ändert sich gerade einiges, und wer nicht aufpasst, verpasst Fristen oder rechnet mit Fördersätzen, die es bald nicht mehr gibt.
Einspeisevergütung: Was der Staat pro Kilowattstunde zahlt
Jede PV-Anlage, die ans Netz geht, bekommt für den eingespeisten Strom eine feste Vergütung, garantiert über 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Das ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und war lange der wichtigste finanzielle Anreiz für Solaranlagen.
Die aktuellen Sätze ab Februar 2026 für Anlagen bis 10 kWp: 7,78 Cent pro kWh bei Teileinspeisung, also wenn man einen Teil des Stroms selbst verbraucht und den Rest einspeist. Bei Volleinspeisung, wo der gesamte Strom ins Netz geht, sind es 12,34 Cent. Für den Anlagenteil zwischen 10 und 40 kWp sinkt die Vergütung auf 6,73 Cent (Teileinspeisung) bzw. 10,28 Cent (Volleinspeisung).
Die Vergütung sinkt halbjährlich um 1 Prozent (Degression). Ab August 2026 sind es also nur noch 7,71 Cent statt 7,78. Klingt nach Kleinkram, läppert sich aber über 20 Jahre.
Zwischen Voll- und Teileinspeisung kann man jährlich wechseln, Frist ist der 30. November für das Folgejahr. Die meisten Haushalte fahren mit Teileinspeisung besser, weil der eingesparte Netzstrom (35 bis 42 Cent) deutlich mehr wert ist als die Einspeisevergütung.
Was ab 2027 passiert: Das Ende der festen Einspeisevergütung
Hier wird es relevant für alle, die gerade planen. Die EU-Beihilfegenehmigung für die EEG-Förderung läuft Ende 2026 aus. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem neuen Modell: Contracts for Difference (CfD), also Differenzverträge. Dabei bekommt der Betreiber nicht mehr einen festen Betrag pro kWh, sondern die Differenz zwischen einem garantierten Preis und dem tatsächlichen Marktpreis.
Was das konkret für kleine Dachanlagen bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Der aktuelle Arbeitsentwurf sieht vor, dass die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027 wegfällt. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die aktuelle Vergütung für 20 Jahre. Wer bis 2027 wartet, bekommt möglicherweise ein anderes Modell, dessen Details noch niemand kennt.
Das ist kein Grund zur Panik, aber ein Argument dafür, die Inbetriebnahme nicht endlos hinauszuzögern.
Negativpreisregelung: Wann die Vergütung entfällt
Seit dem Solarspitzengesetz (Februar 2025) gilt für Neuanlagen ab 7 kW: Wenn der Börsenstrompreis negativ wird, also wenn so viel Strom im Netz ist, dass Erzeuger draufzahlen müssen, entfällt die Einspeisevergütung für diese Stunden. 2024 gab es rund 457 Stunden mit negativen Preisen, Tendenz steigend. Für 2026 rechnen Analysten mit 700 bis 900 Stunden.
Für eine typische Hausanlage ist der finanzielle Effekt überschaubar, weil negative Preise vor allem mittags auftreten, wenn man ohnehin selbst verbrauchen sollte. Trotzdem gut zu wissen, weil es die Wirtschaftlichkeitsrechnung leicht verändert. Als Ausgleich verlängert sich der 20-jährige Förderzeitraum um die Stunden, in denen keine Vergütung gezahlt wurde.
KfW-Kredit 270: Zinsgünstig finanzieren
Der KfW-Förderkredit 270 („Erneuerbare Energien, Standard“) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument für PV-Anlagen. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten lassen sich darüber finanzieren, also Module, Speicher, Wechselrichter, Montage, alles.
Die Konditionen: Laufzeiten von 5 bis 30 Jahren, mit tilgungsfreien Anlaufjahren (bis zu 5 Jahre bei 30 Jahren Laufzeit). Der effektive Jahreszins bewegt sich aktuell zwischen 3,27 und 10,78 Prozent, je nach Bonität und gewählter Laufzeit. Die Beantragung läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Tipp: Antrag vor dem Kauf stellen, nachträglich geht das nicht.
Andere KfW-Programme, die früher relevant waren, sind teilweise ausgelaufen. Der KfW-Zuschuss 442 („Solarstrom für Elektroautos“) wurde eingestellt. Prüft trotzdem regelmäßig die KfW-Website, weil neue Programme ohne große Vorankündigung starten können. Die KfW hat in der Vergangenheit mehrfach Zuschussprogramme aufgelegt, die innerhalb weniger Stunden überzeichnet waren. Wer schnell ist, hat einen Vorteil.
Ein Detail, das oft übersehen wird: Der KfW-Kredit lässt sich mit regionalen Förderprogrammen kombinieren, solange die jeweiligen Förderrichtlinien das nicht ausdrücklich ausschließen. Fragt bei eurer Hausbank und beim lokalen Fördergeber nach, ob eine Kombination möglich ist.
Regionale und kommunale Förderung
Neben den Bundesprogrammen gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen eigene Fördertöpfe. Die variieren stark, sowohl in der Höhe als auch in den Bedingungen.
Manche Städte zahlen einen Zuschuss pro kWp installierter Leistung. Düsseldorf zum Beispiel hat zeitweise 200 Euro pro kWp gezahlt. Andere Kommunen fördern gezielt Speicher mit Pauschalbeträgen. Wieder andere haben Förderprogramme für Balkonkraftwerke aufgelegt.
Das Problem: Die Programme sind unübersichtlich, oft befristet und manchmal innerhalb weniger Wochen ausgeschöpft. Die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) ist ein guter Startpunkt, um zu prüfen, was an eurem Wohnort aktuell verfügbar ist. Auch die Verbraucherzentrale eures Bundeslandes kann weiterhelfen.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es außerdem bis zu 50 Prozent Zuschuss, wenn die PV-Anlage Teil einer umfassenden Gebäudesanierung ist. Das betrifft vor allem Fälle, in denen gleichzeitig eine Wärmepumpe installiert wird. Die BAFA-Förderung für Wärmepumpen kann dabei bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten abdecken, was das Gesamtpaket PV plus Wärmepumpe deutlich attraktiver macht.
Steuerliche Vorteile: Einfacher als je zuvor
Seit 2023 hat sich bei der Besteuerung von PV-Anlagen grundlegend etwas geändert, und zwar zum Besseren.
Der Nullsteuersatz auf den Kauf und die Montage von PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist unbefristet. Beim Kauf einer 10-kWp-Anlage spart man damit rund 2.000 bis 2.500 Euro. Der Nullsteuersatz gilt auch für Speicher, Wechselrichter und Zubehör, solange es im Zusammenhang mit der PV-Anlage installiert wird.
Die Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus) bzw. 100 kWp (Mehrfamilienhaus) sind seit dem 1. Januar 2022 einkommensteuerfrei. Rückwirkend. Das bedeutet: Keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR, keine Umsatzsteuervoranmeldung. Wer vorher jedes Jahr dem Finanzamt die PV-Einnahmen melden musste, kann das jetzt lassen. Auch die Gewerbesteuer fällt unter der 30-kWp-Grenze weg, weil keine Gewerbeanmeldung nötig ist. Der Freibetrag liegt ohnehin bei 24.500 Euro pro Jahr, den keine Privat-Dachanlage erreicht.
Die steuerliche Vereinfachung war überfällig und hat die Hemmschwelle für viele Hausbesitzer gesenkt. Kein Steuererklärungsstress mehr, keine Liebhaberei-Diskussion mit dem Finanzamt, kein Hin und Her mit dem Kleinunternehmer-Status. Wer unter 30 kWp bleibt, und das tun die allermeisten Einfamilienhaus-Anlagen, hat mit dem Finanzamt in Sachen PV schlicht nichts mehr zu tun.
Solarpflicht: Wo der Staat nicht mehr fördert, sondern fordert
In mehreren Bundesländern ist Photovoltaik inzwischen nicht mehr freiwillig, sondern Pflicht. Baden-Württemberg war Vorreiter (Neubau und Dachsanierung seit 2022, 60 Prozent der geeigneten Dachfläche). NRW zog nach (Neubau seit 2025, Dachsanierung ab 2026, ab 50 Quadratmeter Dachfläche). Hamburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eigene Regelungen, mit unterschiedlichen Schwellenwerten und Fristen.
Wer in einem dieser Bundesländer baut oder das Dach saniert, muss also sowieso PV installieren. Die Förderung obendrauf macht es dann wirtschaftlich erst recht sinnvoll.
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und wird die Solarpflicht vermutlich bundesweit ausweiten. Details stehen noch aus, aber die Richtung ist klar. Für Bundesländer ohne Pflicht, darunter Hessen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, das Saarland und Brandenburg, könnte sich das also bald ändern.
Was tun?
Die Förderung ist 2026 so gut wie selten. Aber sie wird nicht besser. Die Einspeisevergütung sinkt, das EEG-Modell steht vor dem Umbau, und die regionalen Töpfe sind oft schnell leer. Wer eine Anlage plant, sollte den KfW-Antrag früh stellen, die kommunale Förderung prüfen und die Inbetriebnahme möglichst noch 2026 anpeilen. Nicht weil danach alles wegfällt, aber weil die aktuellen Bedingungen feststehen und die zukünftigen eben nicht. Und wer 2026 in Betrieb geht, hat die Vergütung für 20 Jahre gesichert, egal was danach politisch passiert. Das ist ein Argument, das man nicht unterschätzen sollte, gerade in einem Bereich, in dem sich die Spielregeln gefühlt alle zwei Jahre ändern.







