Seit Februar 2025 gilt eine Regelung, die PV-Betreiber kennen sollten: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen entfällt die Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 7 kW. Klingt dramatisch, ist in der Praxis aber weniger schlimm als es klingt. Die typische Hausanlage verliert dadurch 30 bis 80 Euro im Jahr, und den Verlust kann man durch Eigenverbrauch fast komplett vermeiden. Hier steht, was genau passiert, warum es diese Regelung gibt und wie man damit umgeht.
Was negative Strompreise sind
Am Day-Ahead-Markt der Strombörse EPEX SPOT wird der Strompreis für jede Stunde des Folgetags durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, sinkt der Preis. Wenn das Angebot das Nachfrage stark übersteigt, kann der Preis unter null fallen: Erzeuger müssen dann dafür bezahlen, dass jemand ihren Strom abnimmt.
Negative Preise treten typischerweise an sonnigen Sonntagen und Feiertagen auf, wenn viele PV-Anlagen und Windräder Strom erzeugen, aber wenig Industrie und wenig Gewerbe verbrauchen. Die Überproduktion drückt den Preis ins Minus.
2024 gab es 457 Stunden mit negativen Strompreisen. Für 2026 rechnen Analysten mit 700 bis 900 Stunden, weil der PV- und Windzubau weiter steigt, während die Netz-Flexibilität (Speicher, steuerbare Verbraucher) noch nicht schnell genug mitwächst.
Was das Solarspitzengesetz regelt
Das Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) führt die Negativpreisregelung ein. Sie besagt: Für Neuanlagen ab 7 kW Einspeiseleistung entfällt die Einspeisevergütung in Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ ist.
Konkret: Wenn am Sonntag zwischen 12 und 14 Uhr der Börsenstrompreis negativ ist und die Anlage in dieser Zeit Strom einspeist, bekommt man für diese 2 Stunden keine Vergütung. Der Strom fließt trotzdem ins Netz (der Wechselrichter speist weiter ein), aber man bekommt nichts dafür.
Man muss allerdings auch nichts bezahlen. Man bekommt einfach null statt 7,78 Cent. Der Netzbetreiber nimmt den Strom kostenlos ab. Das ist besser als draufzuzahlen, was bei Direktvermarktung der Fall wäre.
Für wen die Regelung gilt
Neuanlagen ab 7 kW, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft die meisten Einfamilienhaus-Anlagen (typisch 8 bis 15 kWp).
Nicht betroffen: Anlagen unter 7 kW (kleine Anlagen, Balkonkraftwerke). Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind (Bestandsschutz). Für den Eigenverbrauch gilt die Regelung nicht, nur für die Einspeisung.
Wie viel man wirklich verliert
Die typische Hausanlage speist nicht rund um die Uhr ein, sondern nur tagsüber wenn die Sonne scheint. Negative Preise treten überwiegend mittags auf (11 bis 15 Uhr), also genau dann, wenn die PV-Anlage am meisten produziert. Aber auch genau dann, wenn ein Speicher laden kann und ein HEMS die Wärmepumpe oder die Wallbox zuschalten kann.
Rechenbeispiel: 10-kWp-Anlage, 7.000 kWh Einspeisung pro Jahr. Davon fallen geschätzt 5 bis 8 Prozent in Stunden mit negativen Preisen (350 bis 560 kWh). Verlorene Vergütung: 350 bis 560 kWh mal 0,0778 Euro gleich 27 bis 44 Euro pro Jahr.
Bei 800 bis 900 Negativpreis-Stunden (Prognose 2026) und einer typischen Einspeisemenge in diesen Stunden: 30 bis 80 Euro Verlust pro Jahr. Das sind 2 bis 5 Prozent des Gesamtertrags der Anlage. Ärgerlich, aber kein Wirtschaftlichkeitskiller.
Wie man den Verlust vermeidet
Der einfachste Weg: den Strom in Negativpreis-Stunden nicht einspeisen, sondern selbst verbrauchen. Wenn der Börsenpreis negativ ist, scheint die Sonne kräftig (deshalb ist der Preis ja negativ). Genau dann sollte man:
Den Speicher laden. Wenn der Speicher voll ist, gibt es keinen Überschuss, der eingespeist wird.
Die Wärmepumpe einschalten. Puffer vorheizen, auch wenn gerade kein Heizbedarf besteht.
Das E-Auto laden. Überschuss in die Wallbox statt ins Netz.
Den Warmwasser-Heizstab aktivieren. Wasser auf Maximum heizen.
Ein gutes HEMS erkennt die Negativpreis-Stunden automatisch (über die Börsenpreis-API oder die Wetterprognose) und schaltet die Verbraucher gezielt zu. So wird der Strom, der keine Vergütung bringen würde, sinnvoll im Haus verbraucht statt verschenkt.
Was die Kompensation bringt
Als Ausgleich für die verlorenen Vergütungsstunden verlängert sich der Förderzeitraum. Die 20-jährige EEG-Vergütung wird um die Stunden verlängert, in denen keine Vergütung gezahlt wurde. Man bekommt die Vergütung also nicht weniger lang, nur zeitlich verschoben.
Konkret: Wenn in 20 Jahren insgesamt 10.000 Stunden mit negativen Preisen auftreten (was bei 500 bis 900 Stunden pro Jahr realistisch ist), verlängert sich der Förderzeitraum um 10.000 Stunden, also etwa 1,1 Jahre. Man bekommt die Vergütung bis zum 21. statt bis zum 20. Betriebsjahr.
Das kompensiert den Verlust teilweise, aber nicht vollständig, weil der Ertrag im 21. Jahr durch Degradation etwas niedriger ist als im Durchschnitt der 20 Jahre. Trotzdem: Besser als gar keine Kompensation.
Warum die Regelung existiert
Die Negativpreisregelung soll einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, bei Stromüberangebot weniger einzuspeisen. Wenn PV-Betreiber in Negativpreis-Stunden ihren Strom selbst verbrauchen oder speichern statt einzuspeisen, wird das Netz entlastet. Weniger Strom im Netz bei Überangebot bedeutet: Der Preis steigt schneller wieder über null, und die Notwendigkeit für teure Abregelungsmaßnahmen sinkt.
Für den einzelnen PV-Betreiber ist die Regelung ein kleiner finanzieller Nachteil. Für das Stromsystem insgesamt ist sie ein sinnvoller Anreiz, flexibler mit dem eigenen Strom umzugehen: speichern statt einspeisen, verbrauchen statt verschenken.
Die Regelung steht auch im Kontext der Fernsteuerbarkeit (ab 7 kW, Pflicht ab Juni 2026): Der Netzbetreiber kann über das Smart Meter Gateway die Einspeiseleistung drosseln, wenn das Netz überlastet ist. Die Negativpreisregelung ergänzt das, indem sie dem Betreiber selbst einen finanziellen Anreiz gibt, weniger einzuspeisen.
Was man als PV-Betreiber tun sollte
Nicht in Panik verfallen. Der Verlust von 30 bis 80 Euro pro Jahr bei einem Gesamtertrag von 1.400 bis 2.200 Euro ist verkraftbar. Die Anlage lohnt sich trotzdem, und die Rendite sinkt um weniger als 0,5 Prozentpunkte.
Einen Speicher haben. Der Speicher fängt den Überschuss in Negativpreis-Stunden auf und verschiebt ihn in die Abendstunden, wo er 38 Cent wert ist statt 0 Cent. Ein Speicher amortisiert sich durch die Negativpreis-Stunden allein nicht, aber er vermeidet den Vergütungsverlust als Nebeneffekt.
Ein HEMS nutzen, das Börsenpreise kennt. Systeme wie 1KOMMA5° Heartbeat oder Home Assistant mit Tibber-Integration können die Negativpreis-Stunden erkennen und Verbraucher automatisch zuschalten. So wird der Überschuss im Haus verbraucht statt für null Cent eingespeist.
Die Anlage trotzdem 2026 in Betrieb nehmen. Die Negativpreisregelung ist kein Grund, den Kauf zu verschieben. Der Vergütungssatz, den man sich 2026 für 20 Jahre sichert, ist höher als der Satz im nächsten Halbjahr (Degression 1 Prozent). Warten kostet mehr als die Negativpreisregelung.
Was in Zukunft passiert
Die Zahl der Negativpreis-Stunden wird voraussichtlich weiter steigen, weil der PV- und Windzubau schneller wächst als der Ausbau von Speichern und flexiblen Verbrauchern. 2030 könnten es 1.500 bis 2.000 Stunden pro Jahr sein.
Gleichzeitig werden die Gegenmaßnahmen besser: Mehr Heimspeicher, mehr Wärmepumpen mit SG Ready, mehr E-Autos mit PV-Überschussladen, mehr Energy Sharing. Je mehr Flexibilität im System ist, desto seltener werden Negativpreise, weil der Überschuss lokal verbraucht oder gespeichert wird statt ins Netz zu fließen.
Für den einzelnen PV-Betreiber heißt das: Je mehr man in Eigenverbrauchsoptimierung investiert (Speicher, HEMS, steuerbare Verbraucher), desto weniger betrifft einen die Negativpreisregelung. Und desto mehr verdient man, weil jede kWh Eigenverbrauch 30 Cent mehr wert ist als eine eingespeiste kWh, egal ob der Börsenpreis positiv oder negativ ist.







