Bundesregierung startet Reformprojekt
Die Bundesregierung will eine ihrer zentralen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: die Reform der Datenschutzaufsicht. Künftig sollen zentrale Aufgaben gegenüber der Privatwirtschaft bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gebündelt werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterstützt diesen Schritt ausdrücklich. „Wir reformieren die Datenschutzaufsicht und bündeln sie beim Bundesdatenschutzbeauftragten“ – dieses Vorhaben sei angesichts der bestehenden Probleme längst überfällig, so die Einschätzung der Kammer.
Kritik an föderaler Uneinheitlichkeit
Bisher gibt es in Deutschland 17 Landesdatenschutzbehörden, die in zentralen Fragen oft zu unterschiedlichen Bewertungen gelangen. Ob eine Software datenschutzkonform ist oder nicht, kann je nach Bundesland anders entschieden werden – eine Situation, die für Unternehmen mit erheblichem Mehraufwand und Rechtsunsicherheit verbunden ist. „Die Uneinheitlichkeit der Datenschutzaufsicht ist unzeitgemäß und wird vom Föderalismus nicht verlangt“, erklärte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke.
Wirtschaft fordert Rechtssicherheit
Für die deutsche Wirtschaft ist vor allem eines entscheidend: klare Regeln und verlässliche Entscheidungen. „Unser wichtigstes Ziel ist Rechtssicherheit – und die gibt es bis heute nicht“, betonte Wernicke. Eine DIHK-Datenschutzumfrage aus dem Jahr 2024 hatte deutlich gemacht, dass Betriebe bundesweit unter widersprüchlichen Auslegungen der Aufsichtsbehörden leiden. Die Länder hätten mehrere Jahre Zeit gehabt, ihre Zuständigkeiten zu harmonisieren – ohne Erfolg.
Erste Gespräche mit Verbänden
Wie die Zentralisierung konkret umgesetzt werden soll, war Thema eines Werkstattgesprächs am 15. September, an dem auch die betroffenen Wirtschaftsverbände teilnahmen. Neben der DIHK waren zahlreiche Branchenorganisationen vertreten, die sich für eine praxisnahe und unternehmensfreundliche Lösung stark machten. Die Reform soll nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch Vertrauen in die Datenschutzaufsicht zurückgewinnen.
Einheitlichkeit wichtiger als regionale Nähe
Wernicke räumte ein, dass manche Unternehmen regionale Ansprechpartner schätzten. „Doch die Einheitlichkeit ist letztlich wichtiger als die Ansprechbarkeit“, so der DIHK-Chefjustiziar. Gerade in einer zunehmend digitalen Wirtschaft seien bundesweit konsistente Entscheidungen entscheidend. Die Unsicherheit sei groß, die Bußgelder stiegen, und der Flickenteppich aus 17 Behörden habe sich als unpraktikabel erwiesen.
Reformdruck wächst
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind mehrere Jahre vergangen. Dennoch bleibt die Praxis von Rechtsunsicherheiten geprägt. Die DIHK fordert daher eine schnelle Umsetzung der Reformpläne. „Eine Reform der Aufsicht darf nicht lange auf sich warten lassen“, mahnte Wernicke. Die Zentralisierung sei ein „richtiger Schritt“, um den Datenschutz für Unternehmen handhabbarer zu machen und gleichzeitig die Akzeptanz der Regelungen zu stärken.









