Kabinettsbeschluss sorgt für Ernüchterung
Am 3. September hat das Bundeskabinett Änderungen am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen. Vorgesehen ist, dass größere Unternehmen für eine Übergangszeit von Dokumentationspflichten befreit werden und Sanktionen künftig nur noch bei schweren Verstößen greifen sollen. Was auf den ersten Blick wie ein Schritt in Richtung Entlastung wirkt, erweist sich bei genauerem Hinsehen als unzureichend. Aus Sicht vieler Unternehmen, insbesondere im Mittelstand, bleiben die Anpassungen weit hinter den Erwartungen zurück.
DIHK: „Ein halber Schritt reicht nicht“
Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), zeigte sich enttäuscht: „Die angekündigte Abschaffung einzelner Berichtspflichten ist bestenfalls ein halber Schritt.“ Die große Mehrheit der Betriebe fordere einen spürbaren Bürokratieabbau, der auch die komplexen Sorgfaltspflichten umfassen müsse. Nur so könne die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb bestehen.
Fehlende Entlastungen für die Wirtschaft
Dercks kritisierte zudem, dass der Regierungsentwurf keine weiteren nennenswerten Erleichterungen vorsieht. Die Pläne beschränkten sich auf kosmetische Korrekturen, während die eigentliche Belastung der Unternehmen unangetastet bleibe. „Damit verfehlt die Bundesregierung die Chance, ein echtes Signal für Wettbewerbsfähigkeit und unternehmerische Freiheit zu setzen“, so der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer.
Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen
Besonders kritisch sehen die Unternehmen den Alleingang Deutschlands, solange die geplante EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt ist. Das LkSG benachteilige deutsche Betriebe gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern, die weniger strenge Vorgaben beachten müssten. „Wer in einem Binnenmarkt erfolgreich sein will, braucht faire Wettbewerbsbedingungen. Nationale Sonderwege führen unweigerlich zu Nachteilen“, betonte Dercks.
Forderung nach kompletter Abschaffung
Vor diesem Hintergrund fordert der DIHK die vollständige Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes. „Nur so lässt sich verhindern, dass deutsche Unternehmen bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung und auch darüber hinaus benachteiligt werden“, erklärte Dercks. Besonders problematisch sei der zukünftig nicht deckungsgleiche Anwendungsbereich zwischen nationalem Recht und der europäischen Richtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht überführt werden muss.
Blick nach vorn: EU-Richtlinie als Maßstab
Die Wirtschaft erwartet, dass die Bundesregierung spätestens mit der Umsetzung der europäischen CSDDD eine einheitliche, praktikable und international anschlussfähige Lösung schafft. „Es geht nicht darum, die Verantwortung deutscher Unternehmen in den Lieferketten infrage zu stellen, sondern darum, wie diese Verantwortung sinnvoll und fair geregelt wird“, so Dercks. Die künftige Ausgestaltung müsse Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten. Nur dann könne Nachhaltigkeit glaubwürdig und zugleich wirtschaftlich tragfähig umgesetzt werden.








