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Klimageschwindigkeitsbonus: 20 Prozent extra beim Tausch fossiler Heizung

von inoutic Redaktion
05.04.2026
in Magazin
Lesedauer:3 Minuten Lesezeit
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Der Klimageschwindigkeitsbonus bringt 20 Prozent zusätzliche Förderung auf die Wärmepumpe. Bedingung: Die alte Heizung muss fossil sein (Gas, Öl, Kohle oder Nachtspeicher), mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt des Austauschs noch funktionstüchtig. Bei einer Investition von 28.000 Euro macht der Bonus 5.600 Euro aus. Er ist nach dem Grundzuschuss von 30 Prozent der zweitgrößte Förderposten.

Wer den Bonus bekommt

Die Voraussetzungen sind klar definiert. Die alte Heizung muss fossil betrieben werden: Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Kohle oder Nachtspeicherstrom. Eine Pelletheizung zählt nicht, weil Holz kein fossiler Brennstoff ist. Eine Fernwärmeheizung auch nicht.

Die Heizung muss mindestens 20 Jahre alt sein. Gezählt wird ab dem Inbetriebnahmedatum, nicht ab dem Kaufdatum. Das Datum steht auf dem Typenschild am Kessel oder im Inbetriebnahmeprotokoll. Wenn kein Protokoll mehr vorhanden ist, hilft eine Bescheinigung vom Schornsteinfeger, der das Alter über seine Aufzeichnungen bestätigen kann.

Die Heizung muss zum Zeitpunkt des Austauschs noch funktionsfähig sein. Eine kaputte Heizung, die bereits außer Betrieb ist, begründet keinen Klimabonus. Der Gedanke dahinter: Der Bonus soll den freiwilligen, vorzeitigen Ausstieg aus der fossilen Heizung belohnen, nicht den Austausch einer ohnehin defekten Anlage.

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Beispiele

Gasbrennwertkessel, Baujahr 2004, läuft einwandfrei: 22 Jahre alt in 2026. Berechtigt.

Ölheizung, Baujahr 1998, funktioniert noch: 28 Jahre alt. Berechtigt.

Ähnliche Beiträge:  Drehkreuz für den Reifenwechsel: Was du wissen musst

Gasheizung, Baujahr 2010, 16 Jahre alt: Nicht berechtigt. Zu jung.

Nachtspeicherheizung, Baujahr 1985, funktioniert: 41 Jahre. Berechtigt.

Pelletheizung, Baujahr 2000: Nicht berechtigt, weil nicht fossil.

Gasheizung, Baujahr 2002, seit 2024 außer Betrieb (defekt): Nicht berechtigt, weil nicht funktionstüchtig.

Nachweis

Für den Antrag bei der KfW brauchst du einen der folgenden Nachweise: Typenschild am Kessel mit Herstellungsjahr und Seriennummer (Foto reicht). Inbetriebnahmeprotokoll vom Installateur. Bescheinigung des Schornsteinfegers über Alter und Betriebszustand. Oder die letzte Schornsteinfeger-Messung (Abgasmessung), die belegt, dass die Heizung noch läuft.

Der Fachbetrieb, der die WP einbaut, bestätigt in der BzA (Bestätigung zum Antrag) den Austausch der alten Heizung. Nach dem Einbau dokumentiert er in der BnD (Bestätigung nach Durchführung), dass die alte Heizung demontiert wurde.

Kombination mit anderen Boni

Grundförderung (30 Prozent) plus Klimabonus (20 Prozent) ergibt 50 Prozent. Dazu der Effizienzbonus (5 Prozent bei R290 oder Erdwärme): 55 Prozent. Und wer unter 40.000 Euro Haushaltseinkommen liegt, bekommt den Einkommensbonus (30 Prozent) obendrauf, gedeckelt auf 70 Prozent.

Die meisten Antragsteller kommen auf 55 Prozent (Grundförderung plus Klimabonus plus Effizienzbonus). Das ist der häufigste Fördersatz, weil die meisten Käufer eine über 20 Jahre alte fossile Heizung haben und eine R290-WP einbauen.

Was passiert bei Havarie

Wenn die Heizung vor dem geplanten Tausch kaputtgeht, entfällt der Klimabonus, weil die Heizung nicht mehr funktionstüchtig ist. Das ist ärgerlich, aber die Grundförderung (30 Prozent) und der Effizienzbonus (5 Prozent) bleiben bestehen.

Deshalb: Nicht zu lange warten. Wer eine 25 Jahre alte Gasheizung hat, die merklich altert (häufigere Reparaturen, steigende Wartungskosten, Ersatzteile schwerer verfügbar), sollte den Tausch einleiten, solange das Gerät noch läuft. Ein Defekt im Winter kostet nicht nur den Klimabonus (5.600 Euro bei 28.000 Euro Investition), sondern auch die Flexibilität bei der Installateur-Wahl.

Ähnliche Beiträge:  Eigenverbrauch optimieren oder einspeisen: So holst du das Maximum aus deiner PV-Anlage

Der Bonus im Zeitverlauf

Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde mit dem GEG 2024 eingeführt und gilt unbefristet, solange die BEG in der aktuellen Form besteht. Ob das geplante GMG (Gebäudemodernisierungsgesetz) den Bonus beibehält, verändert oder streicht, ist Stand März 2026 offen.

Was sich ändert: Die 20-Jahres-Grenze rückt jedes Jahr nach vorn. 2026 sind Heizungen ab Baujahr 2006 berechtigt. 2027 ab Baujahr 2007. Mit jedem Jahr qualifizieren sich mehr Heizungen.

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