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Muss ich 2026 meine Heizung tauschen? Die Fristen im Überblick

von inoutic Redaktion
27.03.2026
in Magazin
Lesedauer:3 Minuten Lesezeit
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Symbolbild, KI-generiert

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Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.

Die kurze Antwort: Wahrscheinlich nicht. Die 65-Prozent-Regel zwingt niemanden, eine funktionierende Heizung rauszureißen. Die Pflicht greift erst, wenn du sowieso eine neue Heizung brauchst. Trotzdem gibt es Fristen und Situationen, in denen 2026 gehandelt werden muss.

Wer 2026 nichts tun muss

Wer eine funktionierende Heizung hat, egal ob Gas, Öl oder Pellets, muss sie 2026 nicht austauschen. Das GEG schreibt keinen Zwangstausch vor. Die Heizung darf weiter betrieben und auch repariert werden, solange Ersatzteile verfügbar sind.

Auch die kommunale Wärmeplanung ändert daran nichts. Selbst wenn der Wärmeplan deiner Stadt 2026 veröffentlicht wird, musst du deine bestehende Heizung nicht anfassen. Die 65-Prozent-Regel greift erst beim Einbau einer neuen Heizung.

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Wer 2026 handeln muss

Wenn die Heizung kaputt ist und sich nicht mehr reparieren lässt (Brenner irreparabel defekt, Wärmetauscher undicht, keine Ersatzteile mehr), muss eine neue rein. Liegt deine Kommune im Geltungsbereich der 65-Prozent-Regel (Großstadt über 100.000 Einwohner mit veröffentlichtem Wärmeplan ab Juli 2026), muss die neue Heizung die Regel erfüllen. Du hast aber eine Übergangsfrist von 5 Jahren, in der auch eine gebrauchte fossile Heizung als Notlösung laufen darf.

Dann gibt es die Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel. Das GEG verlangt den Tausch von Heizkesseln, die über 30 Jahre alt sind und weder Brennwert- noch Niedertemperaturtechnik haben. Betrifft also Kessel, die vor 1994 eingebaut wurden. Moderne Gasbrennwertkessel und Niedertemperaturkessel sind ausgenommen. Wer in einem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnt und es seit Februar 2002 selbst bewohnt, muss ebenfalls nicht tauschen (Eigentümer-Schutzklausel). Die Pflicht greift erst beim Eigentümerwechsel, also beim Verkauf oder bei Erbschaft.

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Und dann gibt es den freiwilligen Tausch, weil es sich rechnet. Viele Heizungen sind 15 bis 25 Jahre alt, funktionieren noch, verbrauchen aber viel Gas oder Öl. Mit steigenden CO2-Preisen und der BEG-Förderung (bis 70 Prozent) lohnt sich der Wechsel auf eine Wärmepumpe auch ohne Pflicht. Ob 2026 der richtige Zeitpunkt ist, hängt vom Zustand der Heizung, vom Fördersatz und davon ab, wie schnell ein Installateur verfügbar ist.

Die Fristen im Detail

Neubauten in Neubaugebieten: 65-Prozent-Pflicht gilt seit 1. Januar 2024.

Bestandsgebäude in Großstädten über 100.000 Einwohner: Ab 1. Juli 2026, sobald der kommunale Wärmeplan veröffentlicht ist. München, Hamburg, Frankfurt, Köln und Stuttgart haben ihren Plan fertig oder stehen kurz davor. Berlin und Düsseldorf arbeiten noch daran. Wenn der Plan am Stichtag fehlt, verschiebt sich die Pflicht.

Bestandsgebäude in allen anderen Kommunen: Ab 1. Juli 2028.

Havarie (Heizung defekt): 5 Jahre Übergangsfrist ab dem Defekt.

Mehrfamilienhaus mit Etagenheizungen: 13 Jahre Übergangsfrist, wenn der Eigentümer innerhalb von 5 Jahren ein Gesamtkonzept vorlegt.

Was ist mit der GEG-Reform (GMG)?

Die neue Bundesregierung will die 65-Prozent-Regel durch eine CO2-Grenze ersetzen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) könnte frühestens im Sommer 2026 beschlossen werden, mit Inkrafttreten ab 2027.

Die jetzigen Regeln gelten, bis das GMG in Kraft tritt. Wer ab Juli 2026 in einer Großstadt eine Heizung tauscht, muss die 65-Prozent-Regel erfüllen. Rückwirkend wird nichts geändert. Darauf zu spekulieren, dass das GMG Gasheizungen wieder erlaubt, und deshalb jetzt eine einzubauen, wäre ein Risiko, das sich finanziell kaum rechtfertigen lässt.

So findest du heraus, was für dich gilt

Prüf als Erstes, ob deine Kommune einen veröffentlichten Wärmeplan hat. Das erfährst du auf der Website der Stadt oder Gemeinde, meistens unter „Klimaschutz“ oder „Wärmeplanung“. Wenn ja, gilt die 65-Prozent-Regel beim nächsten Heizungstausch. Wenn nein, frühestens ab dem 1. Juli 2028.

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Dann prüf das Alter deiner Heizung. Baujahr steht auf dem Typenschild am Kessel. Ist der Kessel über 30 Jahre alt und kein Brennwert- oder Niedertemperaturgerät, besteht eine Austauschpflicht (mit den Ausnahmen oben).

Und dann die wirtschaftliche Frage: Selbst wenn du nicht tauschen musst, kann es sich lohnen. Bei einer 20 Jahre alten Gasheizung mit steigenden Gaspreisen und 55 bis 70 Prozent Förderung für die Wärmepumpe liegt der Break-even bei 8 bis 14 Jahren.

Kein Zwangstausch, aber ein guter Zeitpunkt

Niemand wird 2026 gezwungen, eine funktionierende Heizung rauszureißen. Aber die Förderung steht auf dem Maximum, die WP-Preise sind niedrig, und bei den Installateuren bekommt man noch zeitnah Termine. Wenn die kommunalen Wärmepläne greifen und alle gleichzeitig tauschen müssen, ändert sich das. Wie lange die aktuellen Bedingungen halten, weiß niemand.

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