Die neue Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzen. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien soll fallen, stattdessen kommt eine CO2-Grenze pro Quadratmeter. Klingt nach einer Entschärfung, und das ist auch so gemeint. Aber für die Heizungsentscheidung 2026 ändert sich weniger, als man denkt.
Was geplant ist
Der Kern der Reform: Statt vorzuschreiben, welche Heizungstechnik man einbauen muss (65 Prozent erneuerbare Energien), soll ein maximaler CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr gelten. Wer diesen Grenzwert einhält, darf heizen, womit er will. Theoretisch auch mit Gas, wenn das Haus so gut gedämmt ist, dass der Verbrauch niedrig genug ist.
Die kommunale Wärmeplanung soll bestehen bleiben, aber die starre Verknüpfung mit der 65-Prozent-Regel soll aufgeweicht werden. Gasheizungen könnten in bestimmten Fällen wieder erlaubt sein, insbesondere in Kombination mit Biogas oder als Hybridlösung.
Der Entwurf sieht außerdem vereinfachte Förderregeln und eine stärkere Verknüpfung von Heizungstausch und Gebäudedämmung vor. Die Idee: Wer dämmt, braucht weniger Heizleistung, und wer weniger Heizleistung braucht, kommt mit jedem Heizsystem unter die CO2-Grenze.
Zeitplan
Stand März 2026 ist der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung. Die Bundesregierung plant eine Kabinettsbefassung im Frühjahr 2026 und eine Verabschiedung im Bundestag im Sommer oder Herbst 2026. Inkrafttreten frühestens Anfang 2027.
Das sind ambitionierte Termine. Erfahrungsgemäß verzögern sich Gesetzgebungsverfahren, besonders bei politisch kontroversen Themen. Es ist gut möglich, dass das GMG erst Mitte 2027 oder später in Kraft tritt.
Was das für deinen Heizungstausch 2026 bedeutet
Solange das GMG nicht in Kraft ist, gilt das aktuelle GEG. Das heißt:
Wer 2026 in einer Großstadt mit veröffentlichtem Wärmeplan eine neue Heizung einbaut, muss die 65-Prozent-Regel erfüllen. Das GMG ändert daran nichts, auch wenn es wenige Monate später in Kraft tritt. Gesetze gelten nicht rückwirkend.
Wer in einer Kommune ohne Wärmeplan lebt, kann 2026 auch eine Gasheizung einbauen. Aber ohne Förderung, mit steigenden CO2-Preisen und dem Risiko, dass das GMG oder der spätere Wärmeplan doch Auflagen bringt.
Wer auf das GMG wartet und hofft, dass Gasheizungen wieder gefördert werden, wartet wahrscheinlich vergeblich. Selbst wenn das GMG Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wird es für sie keine BEG-Förderung geben. Die Förderung wird weiterhin auf erneuerbare Heizsysteme beschränkt sein.
Was sich unter dem GMG ändern könnte
Mehr Flexibilität bei der Heizungswahl. Die CO2-Grenze statt Technologie-Vorgabe bedeutet: Wer sein Haus auf KfW-55-Niveau dämmt, könnte auch eine effiziente Gasbrennwertheizung einbauen, solange der CO2-Ausstoß unter dem Grenzwert bleibt. In der Praxis dürfte das nur bei sehr gut gedämmten Gebäuden funktionieren.
Hybrid-Lösungen werden einfacher. Wärmepumpe plus Gaskessel als Spitzenlast wäre unter einer CO2-Grenze leichter nachzuweisen als unter der 65-Prozent-Regel.
Verknüpfung mit Sanierung. Das GMG könnte Anreize schaffen, Heizungstausch und Dämmung gemeinsam zu planen, mit kombinierten Förderprogrammen.
Was sich nicht ändern wird
Die Richtung. Weg von fossilen Heizungen, hin zu erneuerbaren. Das GMG macht den Weg flexibler, aber das Ziel bleibt. Wer 2026 eine Wärmepumpe einbaut, liegt unabhängig vom GMG richtig.
Die Förderung für Wärmepumpen. Die BEG bleibt voraussichtlich bestehen, möglicherweise mit angepassten Fördersätzen. Ob die Sätze steigen oder sinken, ist offen. Jetzt sind sie auf dem Maximum.
Die CO2-Preise. Der EU-Emissionshandel (ETS2) ab 2027 wird Erdgas verteuern, unabhängig vom GMG. Wer jetzt eine Gasheizung einbaut, zahlt in den kommenden Jahren immer mehr für die gleiche Wärmemenge.
Fazit für die Entscheidung
Das GMG ist kein Grund, den Heizungstausch aufzuschieben. Die Wärmepumpe erfüllt jedes denkbare zukünftige Gesetz, weil sie CO2-frei heizt. Die aktuelle Förderung ist so hoch wie nie. Und auf ein Gesetz zu warten, das noch nicht beschlossen ist, um dann vielleicht eine Gasheizung einbauen zu dürfen, die nicht gefördert wird und deren Brennstoff jedes Jahr teurer wird, ist finanziell kaum sinnvoll.







