Seit Januar 2024 gilt für Neubauten in Neubaugebieten: Jede neue Heizung muss mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude greift die Regel erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. In Großstädten über 100.000 Einwohner ist das ab dem 1. Juli 2026 der Fall, in kleineren Kommunen ab dem 1. Juli 2028. Bis dahin darf man auch noch eine Gasheizung einbauen, finanziell sinnvoll ist das aber selten.
Was die 65-Prozent-Regel besagt
Die Regel steht im Gebäudeenergiegesetz (GEG), beschlossen im September 2023, in Kraft seit dem 1. Januar 2024. Wer eine neue Heizung einbaut, muss sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammt.
Erfüllen lässt sich das mit: Wärmepumpe (jede Art, auch Luft-Wasser). Fernwärme, wenn der Versorger den EE-Anteil nachweist. Biomasseheizung (Pellets, Holz). Solarthermie in Kombination mit einer anderen Heizung. Stromdirektheizung in sehr gut gedämmten Gebäuden. Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gas, solange die WP mindestens 65 Prozent der Jahreswärme liefert. Theoretisch auch eine Gasheizung mit mindestens 65 Prozent Biomethan oder grünem Wasserstoff, was 2026 aber praktisch nicht umsetzbar ist, weil es kaum Biomethan-Tarife gibt und Wasserstoff im Gasnetz noch nicht verfügbar ist.
Wann die Regel für wen gilt
Seit 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten die 65-Prozent-Regel erfüllen. In der Praxis bauen dort ohnehin fast alle mit Wärmepumpe.
Ab 1. Juli 2026 sind Bestandsgebäude in Großstädten über 100.000 Einwohner dran, sobald der kommunale Wärmeplan vorliegt. München, Hamburg, Frankfurt und Stuttgart haben ihren Plan schon oder stehen kurz davor. Die Regel greift aber erst, wenn der Wärmeplan tatsächlich veröffentlicht ist. Solange er fehlt, verschiebt sich die Pflicht.
Ab 1. Juli 2028 folgen alle übrigen Kommunen.
Die Regel gilt nur beim Einbau einer neuen Heizung. Wer seine bestehende Heizung weiter betreibt, muss nichts ändern. Auch Reparaturen sind erlaubt. Erst wenn die Heizung komplett getauscht wird, greift das GEG.
Was passiert bei einem Heizungsausfall
Wenn die Heizung kaputtgeht und nicht repariert werden kann, hat man 5 Jahre Zeit für den Einbau einer GEG-konformen Heizung. In der Zwischenzeit darf eine gebrauchte fossile Heizung als Übergangslösung laufen, oder man mietet ein mobiles Heizgerät.
Bei Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizungen: 13 Jahre Übergangsfrist, wenn der Eigentümer innerhalb von 5 Jahren ein Gesamtkonzept für das Gebäude vorlegt.
Die GEG-Reform 2026 (GMG)
Die neue Bundesregierung will das GEG reformieren. Der Arbeitstitel ist „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG). Stand März 2026 ist der Gesetzentwurf in der Abstimmung.
Die 65-Prozent-Pflicht soll durch eine CO2-Grenze ersetzt werden. Statt vorzuschreiben, welche Heizung eingebaut werden muss, würde ein maximaler CO2-Ausstoß pro Quadratmeter festgelegt. Wer sein Haus gut dämmt, könnte dann theoretisch auch weiterhin mit Gas heizen, solange der Verbrauch niedrig genug ist.
Die kommunale Wärmeplanung soll bleiben, aber die starre 65-Prozent-Vorgabe aufgeweicht werden. Gasheizungen könnten unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt sein.
Ob und wann das GMG kommt, ist offen. Frühestens im Sommer 2026 könnte es beschlossen werden, mit Inkrafttreten ab 2027.
Was das für den Heizungstausch 2026 bedeutet
Wer jetzt eine neue Heizung braucht, steht vor der Frage: Auf das GMG warten oder jetzt handeln?
Warten ist riskant. Die aktuelle 65-Prozent-Regel gilt, solange das GMG nicht beschlossen ist. Wer in einer Großstadt wohnt und ab Juli 2026 tauschen muss, muss die Regel erfüllen, egal was danach kommt. Gesetze gelten nicht rückwirkend.
Jetzt handeln hat konkrete Vorteile: BEG-Förderung auf dem Maximum (bis 70 Prozent), niedrige Wärmepumpen-Preise, kurze Wartezeiten bei Installateuren. Sobald die kommunalen Wärmepläne greifen und alle gleichzeitig tauschen müssen, werden Kapazitäten wieder knapp.
Wer in einer Kommune ohne Wärmeplan wohnt, darf 2026 noch eine Gasheizung einbauen. Gefördert wird das nicht, der CO2-Preis steigt jedes Jahr, und wenn der Wärmeplan oder das GMG dann doch eine Umrüstung erzwingt, hat man doppelt bezahlt.
Welche Heizung erfüllt die 65 Prozent am einfachsten
Die Wärmepumpe ist der unkomplizierteste Weg. Sie erfüllt die Regel automatisch, weil sie Umweltwärme nutzt. Keine Nachweise, keine aufwendigen Berechnungen.
Fernwärme funktioniert genauso, sofern der Versorger den EE-Anteil belegt. Immer mehr Netze stellen auf erneuerbare Quellen um, aber Fernwärme ist nicht überall verfügbar.
Pelletheizungen erfüllen die Regel, haben aber durch die neue Feinstaubverordnung und hohe Anschaffungskosten (18.000 bis 30.000 Euro mit Pelletlager) an Attraktivität verloren. Wer den Platz für ein Pelletlager hat und die Feinstaubwerte einhält, für den kann es trotzdem passen.
Bei Hybridheizungen (WP plus Gaskessel) muss die WP den Großteil der Wärme liefern, der Gaskessel springt nur an den kältesten Tagen ein. Der EE-Anteil muss über einen Energieberater nachgewiesen werden, was etwas aufwendiger ist als bei einer reinen WP.
Die Regel auf einen Blick
Betrifft alle neuen Heizungen in Neubauten (seit 2024) und Bestandsgebäude nach Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans. Schwellenwert: 65 Prozent erneuerbare Energien. Übergangsfrist bei Havarie: 5 Jahre. BEG-Förderung für Wärmepumpe: bis 70 Prozent. Geplante Reform (GMG): frühestens 2027.







