Wer eine Erdwärmesonde bohren lassen will, braucht eine wasserrechtliche Genehmigung. Die Bohrung greift ins Grundwasser ein, und das ist in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz geschützt. Die Genehmigung dauert 4 bis 12 Wochen, kostet 200 bis 500 Euro Gebühren und wird in manchen Gebieten verweigert. Wer das nicht rechtzeitig klärt, steht am Ende ohne Bohrung und ohne Plan B da.
Zuständige Behörde
Die untere Wasserbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt ist zuständig. In manchen Bundesländern ist das Umweltamt, in anderen das Bauamt oder eine eigene Abteilung. Auf der Website der Kommune findet man die zuständige Stelle meistens unter „Wasserrecht“ oder „Geothermie“.
Was beantragt wird
Je nach Bundesland gibt es zwei Verfahren. In den meisten Fällen reicht eine Anzeige nach §49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Bohrung wird der Behörde angezeigt, und wenn sie nicht innerhalb von 4 Wochen widerspricht, darf gebohrt werden. Das ist das einfachere Verfahren.
In manchen Bundesländern oder bei besonderen Standortbedingungen (Wasserschutzgebiet, bekannte Altlasten, artesisch gespanntes Grundwasser) ist statt einer Anzeige eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Die dauert länger (8 bis 12 Wochen) und kann mit Auflagen verbunden sein.
Welche Unterlagen nötig sind
Lageplan des Grundstücks mit eingezeichnetem Bohrpunkt. Bohranzeige (Formular der Behörde oder des Geologischen Landesamts). Technische Angaben zur Bohrung: geplante Tiefe, Durchmesser, Verfüllmaterial, Kältemittel der Sonden (meistens Wasser-Glykol-Gemisch). Geologisches Standortgutachten (in manchen Bundesländern Pflicht, in anderen nur bei besonderen Bodenverhältnissen). Nachweis, dass das Bohrunternehmen zertifiziert ist (DVGW W 120).
Das Bohrunternehmen erstellt die meisten Unterlagen und übernimmt oft auch die Einreichung bei der Behörde. Kosten für die Antragstellung: im Bohrpreis enthalten oder 200 bis 400 Euro extra.
Wann die Genehmigung verweigert wird
In Wasserschutzgebieten (Zone I und II) wird die Bohrung fast immer abgelehnt. In Zone III ist es möglich, aber mit strengen Auflagen. Ob das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, erfährt man bei der Behörde oder über den Geoinformationsdienst des Bundeslandes.
Bei Altlasten im Boden (ehemalige Industrie- oder Militärgelände) besteht die Gefahr, dass die Bohrung Schadstoffe ins Grundwasser verschleppt. Die Behörde verweigert dann die Genehmigung oder verlangt ein aufwendiges Gutachten.
Bei artesisch gespanntem Grundwasser (das Wasser steht unter Druck und steigt von selbst nach oben) ist die Bohrung riskant und wird nur mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen genehmigt.
In einigen Regionen verweigern Behörden die Genehmigung auch bei bestimmten geologischen Formationen (zum Beispiel Anhydrit, das bei Kontakt mit Wasser aufquillt und Hebungen verursachen kann, wie in Staufen im Breisgau passiert).
Flächenkollektor als Alternative
Wenn die Bohrgenehmigung verweigert wird oder zu aufwendig ist, bleibt der Flächenkollektor. Horizontale Rohre in 1,2 bis 1,5 Metern Tiefe brauchen in den meisten Bundesländern keine wasserrechtliche Genehmigung, solange sie auf dem eigenen Grundstück liegen und nicht tiefer als 2 Meter gehen. Manche Bundesländer verlangen eine Anzeige, andere nicht einmal das.
Der Nachteil: Man braucht eine große Gartenfläche (1,5 bis 2-fache der beheizten Wohnfläche). Und der Garten wird einmal umgegraben, was Rasen und Bepflanzung zerstört. Aber: kein Genehmigungsrisiko und keine Behördenwartezeit.
Zeitplan
Bohranzeige einreichen: 4 Wochen vor geplantem Bohrbeginn. Behörde prüft und antwortet: 4 Wochen (Anzeige) bis 12 Wochen (Erlaubnis). Bohrtermin: abhängig vom Bohrunternehmen, meistens 4 bis 8 Wochen Vorlauf. WP-Installation nach Bohrung: 1 bis 3 Wochen.
Gesamtdauer von Antrag bis Heizbetrieb: 3 bis 6 Monate. Das sollte man einplanen und nicht erst im Oktober anfangen, wenn man im Winter warm sitzen will.
Kosten der Genehmigung
Behördengebühren: 200 bis 500 Euro. Geologisches Gutachten (wenn verlangt): 300 bis 500 Euro. Unterlagenerstellung durch das Bohrunternehmen: meistens im Bohrpreis enthalten. Wasseranalyse (bei Wasser-Wasser-WP zusätzlich nötig): 100 bis 200 Euro.
Gesamt: 200 bis 1.200 Euro, je nach Standort und Anforderungen. Alles förderfähig über die BEG.







