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Energy Sharing ab 2026: Solarstrom mit den Nachbarn teilen

von inoutic Redaktion
10.04.2026
in Magazin
Lesedauer:5 Minuten Lesezeit
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Energy Sharing Nachbarn Solarstrom teilen
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Bisher gab es für überschüssigen Solarstrom genau zwei Optionen: selbst verbrauchen oder für 7,78 Cent ins Netz einspeisen. Ab dem 1. Juni 2026 kommt eine dritte dazu. Energy Sharing erlaubt es, den eigenen Solarstrom über das öffentliche Netz an Nachbarn, Freunde oder andere Teilnehmer in der Region zu verkaufen. Das ist neu, das ist politisch gewollt, und es könnte die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen spürbar verändern, vor allem für Betreiber mit viel Überschuss.

Was Energy Sharing ist

Energy Sharing ist ein Modell, bei dem Erzeuger von erneuerbarem Strom diesen mit anderen Verbrauchern teilen können, auch wenn sie nicht im selben Gebäude wohnen. Der Strom fließt über das öffentliche Verteilnetz, nicht über eine direkte Leitung. Die Abrechnung erfolgt virtuell: Der Erzeuger speist ein, der Teilnehmer bezieht, und über das Smart Meter wird sekundengenau erfasst, wer wann wie viel geliefert und verbraucht hat.

Die Rechtsgrundlage ist §42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der am 1. Juni 2026 in Kraft tritt. Er wurde im Rahmen des Solarspitzengesetzes verabschiedet und setzt die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie um, die Energy Sharing als Recht der Bürger vorsieht.

Wie es funktioniert

Der Ablauf in der Praxis:

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Der Erzeuger (du mit deiner PV-Anlage) speist überschüssigen Strom ins Netz ein. Statt die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber zu bekommen, verkaufst du den Strom an einen oder mehrere Teilnehmer in deinem Netzgebiet. Der Preis wird zwischen Erzeuger und Teilnehmer frei verhandelt. Er liegt typischerweise über der Einspeisevergütung (7,78 Cent), aber unter dem Netzstrompreis (35 bis 42 Cent), sodass beide Seiten profitieren.

Der Teilnehmer (dein Nachbar, dein Bruder drei Straßen weiter, die WEG um die Ecke) bezieht den Strom über das Verteilnetz. Sein Smart Meter erfasst, wie viel er wann verbraucht hat. Die Zuordnung des geteilten Stroms erfolgt über einen Bilanzierungsmechanismus in Echtzeit.

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Die Netzentgelte fallen nicht komplett weg. Der Strom nutzt das öffentliche Verteilnetz, und dafür werden Netzentgelte fällig. Die genaue Höhe der Entgelte für Energy Sharing steht noch nicht final fest, aber sie werden voraussichtlich reduziert sein gegenüber den normalen Netzentgelten, weil der Strom lokal erzeugt und lokal verbraucht wird und das Übertragungsnetz nicht belastet.

Voraussetzungen

Beide Seiten brauchen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway). Ohne Smart Meter kein Energy Sharing, weil die zeitgenaue Zuordnung von Erzeugung und Verbrauch sonst nicht möglich ist. Der Smart-Meter-Rollout soll bis Ende 2026 90 Prozent der relevanten Messstellen erreichen.

Der Erzeuger und der Teilnehmer müssen sich im selben Verteilnetz-Bilanzierungsgebiet befinden. Das ist in der Regel das Netzgebiet des lokalen Verteilnetzbetreibers, also ein Umkreis von wenigen bis einigen Dutzend Kilometern. Ab 2028 soll Energy Sharing auch netzgebietsübergreifend möglich werden, was den möglichen Teilnehmerkreis deutlich erweitert.

Eine formale Vereinbarung zwischen Erzeuger und Teilnehmer ist nötig. Die genauen Anforderungen an diese Vereinbarung werden noch konkretisiert, aber sie wird voraussichtlich den Preis, die Menge und die Laufzeit regeln.

Für wen sich Energy Sharing lohnt

Am meisten profitieren Erzeuger mit viel Überschuss. Wer eine große Anlage hat (12 kWp oder mehr), aber einen eher geringen Eigenverbrauch, speist viel Strom für 7,78 Cent ein. Wenn er diesen Strom stattdessen an einen Nachbarn für 15 oder 20 Cent verkaufen kann, verdoppelt sich der Erlös des überschüssigen Stroms.

Für den Teilnehmer lohnt es sich, wenn er günstiger an Solarstrom kommt als an Netzstrom. Bei einem Energy-Sharing-Preis von 20 Cent (inklusive reduzierter Netzentgelte) gegenüber 38 Cent Netzstrom spart er fast die Hälfte.

Interessant wird es auch für Mehrfamilienhäuser. Die PV-Anlage auf dem Dach kann den Strom an alle Parteien im Haus teilen, ohne dass man ein kompliziertes Mieterstrom-Modell aufsetzen muss. Energy Sharing ist bürokratisch einfacher als Mieterstrom, weil der Erzeuger nicht zum Stromversorger wird und keine Abrechnung, Messung und Bilanzierung selbst übernehmen muss.

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Energy Sharing vs. Mieterstrom: Was ist der Unterschied?

Mieterstrom ist das ältere Modell und funktioniert innerhalb eines Gebäudes. Der Vermieter oder eine Energiegenossenschaft betreibt die PV-Anlage auf dem Dach und liefert den Strom direkt an die Mieter im Haus. Der Strom verlässt das Gebäude nicht, keine Netzentgelte, keine Konzessionsabgaben, keine Stromsteuer. Dafür wird der Anlagenbetreiber zum Stromversorger mit allen bürokratischen Pflichten: Abrechnung, Messung, Verbraucherschutz, Lieferantenrahmenvertrag.

Energy Sharing funktioniert über das öffentliche Netz und ist nicht auf ein einzelnes Gebäude beschränkt. Die Netzentgelte fallen (reduziert) an, aber die Bürokratie ist deutlich geringer, weil die Messung und Bilanzierung über das Smart Meter Gateway und den Netzbetreiber laufen, nicht über den Erzeuger.

Seit dem Solarpaket I gibt es außerdem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, ein vereinfachtes Mieterstrom-Modell, bei dem der Messstellenbetreiber die Aufteilung übernimmt. Für Mehrfamilienhäuser ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung oft der einfachere Weg als klassischer Mieterstrom.

Energy Sharing ergänzt diese Modelle, indem es die Teilung über Gebäudegrenzen hinaus ermöglicht. Es ist kein Ersatz für Mieterstrom, sondern eine Erweiterung.

Was noch unklar ist

Stand März 2026 sind einige Details des Energy Sharing noch nicht abschließend geregelt:

Die genaue Höhe der Netzentgelte für geteilten Strom. Es wird eine Reduktion geben, aber wie viel genau, steht noch aus. Das beeinflusst direkt, wie wirtschaftlich das Modell für beide Seiten ist.

Die technische Umsetzung der Bilanzierung. Das Smart Meter Gateway muss die zeitgenaue Zuordnung leisten. Die Software dafür ist in Entwicklung, und die ersten Monate nach dem Start im Juni 2026 werden zeigen, wie reibungslos das funktioniert.

Die steuerliche Behandlung. Ob und wie Einnahmen aus Energy Sharing besteuert werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Bei Anlagen unter 30 kWp dürfte die Einkommensteuerbefreiung greifen, aber eine offizielle Bestätigung steht aus.

Plattformen und Marktplätze. Es ist zu erwarten, dass sich Plattformen bilden, die Erzeuger und Teilnehmer zusammenbringen, ähnlich wie es bei Mieterstrom-Plattformen (z.B. Metergrid) der Fall ist. Stand März 2026 gibt es noch keine etablierten Energy-Sharing-Plattformen für Endverbraucher.

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Was man jetzt schon tun kann

Wer eine PV-Anlage hat oder plant, kann sich vorbereiten:

Smart Meter installieren lassen. Für Anlagen ab 7 kWp ist das seit dem Solarspitzengesetz ohnehin Pflicht ab Juni 2026. Für kleinere Anlagen kann man beim Messstellenbetreiber ein Smart Meter beantragen.

Mit Nachbarn sprechen. Wer potenzielle Teilnehmer im Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft hat, kann das Thema ansprechen und Interesse sondieren. Sobald die Regeln im Detail feststehen, kann man schnell starten.

Die Entwicklung verfolgen. Die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen werden Informationsmaterial veröffentlichen, sobald die Detailregelungen stehen. Die Enerix-Ratgeberseite und das PV Magazine berichten regelmäßig über den aktuellen Stand.

Die Anlage nicht zu klein dimensionieren. Wer Energy Sharing nutzen will, profitiert von Überschuss. Eine größere Anlage erzeugt mehr überschüssigen Strom, der geteilt werden kann. Die Mehrkosten für ein paar zusätzliche Module sind gering, und der Strom lässt sich über Energy Sharing deutlich besser verwerten als über die Einspeisevergütung.

Was Energy Sharing für die PV-Wirtschaftlichkeit bedeuten könnte

Wenn der Energy-Sharing-Preis bei 15 bis 20 Cent pro kWh liegt (nach Abzug reduzierter Netzentgelte), verdoppelt sich der Erlös für überschüssigen Strom gegenüber der Einspeisevergütung. Bei einer 10-kWp-Anlage, die 5.000 kWh pro Jahr überschüssig einspeist, steigt der Erlös von 389 Euro (bei 7,78 Cent) auf 750 bis 1.000 Euro (bei 15 bis 20 Cent). Das verbessert die Amortisation um ein bis zwei Jahre und macht auch Anlagen ohne Speicher wirtschaftlicher, weil der Überschuss nicht mehr zu Schleuderpreisen ins Netz geht.

Ob sich diese Rechnung in der Praxis so darstellt, hängt von den finalen Netzentgelten und der tatsächlichen Nachfrage nach geteiltem Strom ab. Aber die Richtung stimmt: Energy Sharing macht PV-Überschuss wertvoller, und das ist für jeden Anlagenbetreiber eine gute Nachricht.

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