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Einkommensbonus Wärmepumpe: Wer ihn bekommt und wie hoch er ist

von inoutic Redaktion
26.03.2026
in Magazin
Lesedauer:3 Minuten Lesezeit
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Der Einkommensbonus bringt 30 Prozent extra Förderung obendrauf. Zusammen mit Grundförderung, Klimabonus und Effizienzbonus kommt man auf bis zu 70 Prozent Zuschuss für die Wärmepumpe. Der Haken: Man muss unter 40.000 Euro Haushaltseinkommen liegen. Wer die Schwelle knapp reißt, bekommt nichts. Wer drunter liegt, spart bei einer typischen Wärmepumpe 8.400 Euro zusätzlich.

Die Voraussetzungen

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen muss unter 40.000 Euro brutto pro Jahr liegen. Haushaltseinkommen heißt: alle Personen, die in der Immobilie wohnen, zusammengerechnet. Nicht nur der Antragsteller, sondern auch Partner, erwachsene Kinder, Mitbewohner, sofern sie im selben Haushalt gemeldet sind.

Zu versteuerndes Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen. Es ist das, was auf dem Steuerbescheid steht, nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen. Bei den meisten Menschen liegt das zu versteuernde Einkommen 10 bis 30 Prozent unter dem Bruttoeinkommen.

Beispiel: Ein Ehepaar, beide angestellt, gemeinsames Bruttoeinkommen 52.000 Euro. Nach Abzug von Werbungskosten (je 1.000 Euro Pauschale), Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) und Freibeträgen liegt das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei rund 38.000 Euro. Unter der Grenze.

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Welcher Steuerbescheid zählt

Die KfW prüft den Steuerbescheid des zweit- und drittletzten Jahres vor dem Antragsjahr. Der niedrigere Wert der beiden zählt. Für einen Antrag 2026 sind das die Bescheide 2024 und 2023. Liegt einer davon unter 40.000 Euro, reicht das.

Wer also 2023 ein schlechtes Jahr hatte (Kurzarbeit, Elternzeit, Jobwechsel, Krankheit), kann davon profitieren, auch wenn das Einkommen 2024 wieder höher war.

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Wer noch keinen Steuerbescheid für 2024 hat, kann den Antrag trotzdem stellen. Die KfW akzeptiert in dem Fall die Bescheide 2023 und 2022.

Wer typischerweise unter die Grenze fällt

Am offensichtlichsten: Rentner-Ehepaare. Zwei Durchschnittsrenten (je 1.400 Euro netto) ergeben ein Bruttoeinkommen von rund 36.000 Euro. Nach Abzügen liegt das zu versteuernde Einkommen meistens unter 30.000 Euro.

Auch Alleinstehende mit mittlerem Einkommen kommen oft in Frage. Wer als Single 45.000 Euro brutto verdient, landet nach Abzügen häufig bei 32.000 bis 36.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Knapp, aber realistisch.

Was viele überrascht: Familien mit Kindern, die auf den ersten Blick zu viel verdienen, rutschen durch die Kinderfreibeträge unter die Grenze. Ein Paar mit zwei Kindern und 55.000 Euro Brutto kann durch die Freibeträge (je 9.312 Euro für 2026, zusammen 18.624 Euro) plötzlich berechtigt sein. Und wer halbtags arbeitet oder einen Minijob hat, liegt sowieso deutlich drunter.

Wie viel der Einkommensbonus ausmacht

Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten (typische Luft-Wasser-WP):

Ohne Einkommensbonus (55 Prozent Förderung): 15.400 Euro Zuschuss, 12.600 Euro Eigenanteil.

Mit Einkommensbonus (70 Prozent Förderung): 19.600 Euro Zuschuss, 8.400 Euro Eigenanteil.

4.200 Euro Unterschied. Bei einer Erdwärmepumpe (30.000 Euro förderfähig) sind es 4.500 Euro, bei einer kleinen Luft-WP (22.000 Euro) immerhin noch 3.300 Euro.

Nachweis und Unterlagen

Du brauchst den Einkommensteuerbescheid aller Haushaltsmitglieder. Den gibt es vom Finanzamt, meistens 3 bis 6 Monate nach Abgabe der Steuererklärung. Wer keine Steuererklärung macht (zum Beispiel Rentner, die nicht dazu verpflichtet sind), muss eine abgeben, um den Bescheid zu bekommen. Das dauert, also rechtzeitig anfangen.

Die KfW akzeptiert den Bescheid als PDF oder Scan im Portal. Nicht das Schreiben vom Steuerberater, nicht die ELSTER-Vorberechnung, sondern den offiziellen Bescheid mit Stempel oder elektronischer Signatur vom Finanzamt.

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Bei unverheirateten Paaren im selben Haushalt: Beide Bescheide hochladen. Die Einkommen werden addiert.

Grenzfall: Knapp über 40.000 Euro

Die 40.000-Euro-Grenze ist hart. 39.999 Euro: voller Bonus. 40.001 Euro: gar nichts. Es gibt keinen gleitenden Übergang.

Wer knapp drüber liegt, kann prüfen, ob der Steuerbescheid des anderen Jahres günstiger ist. Oder ob eine nachträgliche Steuererklärung mit allen Abzugsmöglichkeiten das Einkommen unter die Grenze drückt. Ein Steuerberater kann sich hier lohnen, die Beratungskosten holt man mit dem Bonus um ein Vielfaches wieder rein.

Was manchmal übersehen wird: Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten) und Sonderausgaben (Spenden, Kirchensteuer) senken das zu versteuernde Einkommen. Auch Verluste aus Vermietung oder Gewerbe werden gegengerechnet.

Einkommensbonus und Ergänzungskredit

Wer den Einkommensbonus bekommt, hat in der Regel auch wenig Rücklagen. Die KfW bietet deshalb den Ergänzungskredit (KfW 358/359) an: bis zu 120.000 Euro zu einem Zinssatz, der rund 1 Prozentpunkt unter Marktzins liegt. Die Einkommensgrenze für den Zinsvorteil liegt bei 90.000 Euro, also deutlich höher als beim Einkommensbonus. Wer den Bonus bekommt, qualifiziert sich automatisch auch für den vergünstigten Kredit.

In der Praxis: Bei 28.000 Euro Investition, 70 Prozent Förderung und Ergänzungskredit für den Rest zahlt man rund 8.400 Euro in Raten ab. Bei 2 Prozent Zins und 10 Jahren Laufzeit sind das 77 Euro im Monat.

Die Zahlen auf einen Blick

Einkommensgrenze: 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen. Bonus: 30 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Maximaler Fördersatz mit allen Boni: 70 Prozent (gedeckelt). Nachweis: Steuerbescheid des zweit- oder drittletzten Jahres. Typische Ersparnis gegenüber Antragstellern ohne den Bonus: 3.300 bis 4.500 Euro.

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