Die feste Einspeisevergütung, wie man sie seit dem Jahr 2000 kennt, steht vor dem Ende. Die EU-Beihilfegenehmigung für die EEG-Förderung läuft Ende 2026 aus. Ab 2027 sollen Contracts for Difference (CfD) die feste Vergütung für Neuanlagen ersetzen. Für alle, die 2026 noch in Betrieb gehen, ändert sich nichts, die aktuelle Vergütung ist für 20 Jahre gesichert. Für alle, die 2027 oder später installieren, wird es ein anderes Modell. Was das heißt, steht hier.
Was CfD bedeutet
Contracts for Difference, auf Deutsch Differenzverträge, funktionieren anders als die feste Einspeisevergütung. Statt eines garantierten Festpreises pro kWh bekommt der Betreiber die Differenz zwischen einem festgelegten Mindestpreis (Strike Price) und dem tatsächlichen Marktpreis des Stroms.
Beispiel: Der Strike Price wird auf 10 Cent festgelegt. Liegt der Börsenstrompreis in einem Monat im Durchschnitt bei 6 Cent, zahlt der Staat die Differenz von 4 Cent als Zuschuss. Man bekommt also 6 Cent vom Markt plus 4 Cent Zuschuss gleich 10 Cent.
Liegt der Börsenstrompreis bei 12 Cent, bekommt man keine Zuzahlung. Im Gegenteil: Man zahlt die Differenz von 2 Cent zurück (Clawback). Man behält also 12 minus 2 gleich 10 Cent. In beiden Fällen landet man bei 10 Cent, egal wie der Marktpreis schwankt.
Das Modell gibt Planungssicherheit (man weiß, was man mindestens bekommt) und schützt gleichzeitig den Staat vor übermäßigen Ausgaben (wenn die Marktpreise hoch sind, zahlt der Betreiber die Differenz zurück).
Was das für kleine Dachanlagen bedeuten könnte
Hier wird es unklar, denn der Gesetzentwurf ist Stand März 2026 noch nicht abschließend formuliert. Was bekannt ist:
Die EU verlangt ab dem 17. Juli 2027 CfD-Modelle für alle neuen Förderungen erneuerbarer Energien (EU-Strommarktdesign-Verordnung). Deutschland muss dem nachkommen.
Große Anlagen (Solarparks, Windparks) werden über Ausschreibungen gefördert, bei denen der niedrigste Strike Price den Zuschlag bekommt. Das existiert bereits und ändert sich nur im Detail.
Kleine Dachanlagen (unter 25 kWp) sind das Fragezeichen. Ein CfD-Modell mit Ausschreibung ist für eine 10-kWp-Anlage auf dem Einfamilienhaus nicht praktikabel (viel zu aufwendig für den einzelnen Betreiber). Es wird vermutlich ein vereinfachtes CfD-Modell geben, das der festen Einspeisevergütung ähnelt, aber mit dem CfD-Mechanismus arbeitet (Clawback bei hohen Marktpreisen).
Eine Möglichkeit: Der Strike Price für kleine Anlagen wird administrativ festgelegt (nicht per Ausschreibung), ähnlich wie die aktuelle Einspeisevergütung. Der Betreiber bekommt den Strike Price garantiert, aber bei hohen Marktpreisen wird der Überschuss zurückgezahlt. In der Praxis würde sich für den Betreiber wenig ändern, solange die Marktpreise niedrig bleiben.
Eine andere Möglichkeit: Kleine Anlagen werden von der CfD-Pflicht ausgenommen und behalten eine feste Vergütung, möglicherweise auf niedrigerem Niveau als heute. Das wäre die einfachste Lösung, aber sie steht im Widerspruch zur EU-Verordnung.
Was für 2026-Betreiber gilt
Wer seine Anlage 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die aktuelle feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Egal was ab 2027 passiert. Die 7,78 Cent pro kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, Stand Februar 2026) sind für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr fixiert. Kein CfD, kein Clawback, kein Risiko.
Das ist das stärkste Argument dafür, die Anlage 2026 in Betrieb zu nehmen und nicht auf 2027 zu warten. Die aktuelle Vergütung ist bekannt, kalkulierbar und gesichert. Was 2027 kommt, weiß niemand genau. Und selbst wenn das neue Modell ähnlich oder besser ausfällt: Jedes Halbjahr Warten kostet 1 Prozent Degression auf den Vergütungssatz und ein halbes Jahr verlorenen Ertrag.
Was man als 2027-Betreiber erwarten könnte
Wenn der Strike Price für kleine Dachanlagen bei 8 bis 10 Cent liegt (ähnlich der aktuellen Volleinspeisung-Vergütung), ändert sich für Eigenverbraucher wenig. Der Eigenverbrauch ist ohnehin 38 Cent wert (vermiedener Netzstrom), und die Vergütung für den eingespeisten Überschuss wäre ähnlich wie heute.
Wenn der Strike Price bei 6 bis 8 Cent liegt (niedriger als die aktuelle Vergütung), verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit leicht. Der Eigenverbrauch bleibt unverändert wertvoll, aber der eingespeiste Überschuss bringt weniger. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 7.000 kWh Einspeisung pro Jahr: Statt 545 Euro (bei 7,78 Cent) nur 420 bis 560 Euro (bei 6 bis 8 Cent). Die Differenz: 0 bis 125 Euro pro Jahr. Nicht dramatisch, aber über 20 Jahre spürbar.
Wenn kein CfD für kleine Anlagen kommt und stattdessen nur Direktvermarktung möglich ist: Das wäre das schlechteste Szenario. Direktvermarktung kostet 50 Euro monatlich Fixkosten und lohnt sich für Anlagen unter 20 kWp in der Regel nicht. In dem Fall wäre man auf den Eigenverbrauch angewiesen, ohne nennenswerte Vergütung für den Überschuss. Die Wirtschaftlichkeit hängt dann komplett am Eigenverbrauchsanteil.
Was die Branche erwartet
Die meisten Verbände und Experten gehen davon aus, dass es für kleine Dachanlagen eine pragmatische Lösung geben wird. Die Solarpflicht in mehreren Bundesländern und der politische Wille zum PV-Ausbau sprechen gegen ein Modell, das die Wirtschaftlichkeit für Eigenheimbesitzer drastisch verschlechtert.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) fordert eine Übergangsregelung, die die feste Vergütung für Kleinstanlagen beibehält oder ein vereinfachtes CfD-Modell einführt, das für den einzelnen Betreiber genauso einfach handhabbar ist wie die bisherige Einspeisevergütung.
Die Verbraucherzentralen warnen davor, dass jede Verkomplizierung des Vergütungssystems Eigenheimbesitzer abschreckt. PV auf dem Einfamilienhaus muss einfach bleiben, sonst sinkt die Installationsrate.
Was man jetzt tun sollte
Wer 2026 installieren will: Jetzt planen, Angebote einholen, KfW-Antrag stellen und vor Jahresende in Betrieb gehen. Die aktuelle Vergütung für 20 Jahre sichern. Kein Risiko eingehen mit einem Modell, das noch nicht feststeht.
Wer erst 2027 oder 2028 installieren will: Die Entwicklung verfolgen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Herbst 2026 oder Anfang 2027 vorliegen. Dann weiß man, was das neue Modell bringt. In der Zwischenzeit: PV lohnt sich auch ohne Einspeisevergütung, solange der Eigenverbrauchsanteil hoch genug ist (60 Prozent oder mehr). Die Vergütung ist der Bonus, nicht die Grundlage.
Wer bereits eine Anlage hat: Nichts ändert sich. Bestandsanlagen behalten ihre fixierte Vergütung für den gesamten 20-Jahres-Zeitraum. Das EEG 2027 betrifft nur Neuanlagen.
Die Perspektive
Das Ende der festen Einspeisevergütung ist kein Ende der PV-Wirtschaftlichkeit. Es ist ein Modellwechsel, der die Vergütung an den Markt koppelt statt sie politisch festzulegen. Für Eigenverbraucher, die den Großteil ihres Stroms selbst nutzen, ändert sich wenig, weil der Hauptvorteil (38 Cent vermiedener Netzstrom) unabhängig vom Vergütungsmodell bestehen bleibt.
Was sich ändert: Der Überschuss wird möglicherweise etwas weniger wert. Wer viel einspeist und wenig selbst verbraucht, spürt das stärker als jemand mit Speicher und hohem Eigenverbrauch. Aber genau das ist der politische Anreiz: Eigenverbrauch steigern, Speicher installieren, flexibler werden. Das Stromsystem der Zukunft belohnt Flexibilität, nicht stupides Einspeisen.
Und wer 2026 in Betrieb geht, hat die beste aller Welten: 20 Jahre feste Vergütung als Sicherheitsnetz plus den steigenden Wert des Eigenverbrauchs durch steigende Strompreise. Dieses Fenster schließt sich Ende 2026. Wer hindurchgeht, hat Planungssicherheit für zwei Jahrzehnte.







