Die feste Einspeisevergütung, seit dem Jahr 2000 das Rückgrat der deutschen Solarförderung, steht vor dem Ende. Ab 2027 sollen Contracts for Difference (CfD) die feste Vergütung für Neuanlagen ersetzen. Das klingt nach einem großen Umbruch, und das ist es auch, zumindest auf dem Papier. Für den einzelnen Eigenheimbesitzer mit einer 10-kWp-Anlage wird sich aber möglicherweise weniger ändern als befürchtet. Hier steht, was CfD sind, wie sie funktionieren und was das für dich bedeutet.
Warum die Einspeisevergütung endet
Die EU-Beihilfegenehmigung für die EEG-Förderung läuft Ende 2026 aus. Ohne diese Genehmigung darf Deutschland die feste Einspeisevergütung nicht mehr zahlen, weil sie als staatliche Beihilfe gilt. Die EU hat entschieden, dass neue Förderungen für erneuerbare Energien ab dem 17. Juli 2027 als Contracts for Difference ausgestaltet werden müssen (EU-Strommarktdesign-Verordnung 2024/1747).
Das heißt: Deutschland muss das Fördersystem umbauen. Die feste Vergütung kann nicht einfach verlängert werden. Es braucht ein neues Modell, das den EU-Vorgaben entspricht.
Was sich für Bestandsanlagen ändert
Nichts. Wer seine Anlage 2026 oder früher in Betrieb genommen hat, behält die feste Vergütung für den gesamten 20-Jahres-Zeitraum. Die 7,78 Cent (oder welcher Satz auch immer bei der Inbetriebnahme galt) sind für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr fixiert. Kein CfD, kein Clawback, keine Änderung.
Das ist die wichtigste Botschaft für alle, die 2026 installieren: Die aktuelle Vergütung ist sicher und gesichert, egal was danach kommt.
Was CfD für Neuanlagen ab 2027 bedeuten könnte
Der genaue Gesetzentwurf liegt Stand März 2026 noch nicht vor. Aber das Grundprinzip der CfD ist bekannt, und es gibt verschiedene Szenarien, wie es für kleine Dachanlagen umgesetzt werden könnte.
Szenario 1: Vereinfachter CfD für Kleinanlagen. Ein administrativ festgelegter Strike Price (z.B. 8 bis 10 Cent pro kWh), der nicht per Ausschreibung ermittelt wird, sondern politisch gesetzt wird, ähnlich wie die heutige Einspeisevergütung. Der Betreiber bekommt den Strike Price garantiert: Liegt der Börsenpreis darunter, zahlt der Staat die Differenz. Liegt er darüber, zahlt der Betreiber die Differenz zurück. Für den Betreiber fühlt sich das fast an wie die feste Vergütung, mit dem Unterschied, dass bei hohen Marktpreisen ein Rückzahlungsmechanismus greift.
Szenario 2: Pflicht zur Direktvermarktung. Kleine Anlagen (unter 25 kWp) müssten ihren Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen und bekämen die Marktprämie (Differenz zwischen Strike Price und Marktwert) als Zuschuss. Das wäre bürokratisch aufwendiger als die heutige Vergütung, weil man einen Direktvermarkter beauftragen muss (Fixkosten ca. 50 Euro pro Monat). Für Anlagen unter 10 kWp wäre das unwirtschaftlich.
Szenario 3: Ausnahme für Kleinanlagen. Anlagen unter einer bestimmten Schwelle (z.B. 25 kWp oder 30 kWp) werden von der CfD-Pflicht ausgenommen und behalten eine Art feste Vergütung, möglicherweise auf niedrigerem Niveau als heute. Die EU-Verordnung lässt Spielraum für Ausnahmen bei kleinen Anlagen.
Das wahrscheinlichste Szenario: Eine Mischung aus 1 und 3. Kleine Dachanlagen bekommen einen vereinfachten CfD mit administrativ festgelegtem Strike Price, der so einfach zu handhaben ist wie die heutige Vergütung. Das wäre politisch am leichtesten durchsetzbar und würde den PV-Zubau auf Einfamilienhäusern nicht bremsen.
Was der Strike Price für die Wirtschaftlichkeit bedeutet
Der Strike Price bestimmt, wie viel man pro eingespeister kWh bekommt. Wenn er bei 8 bis 10 Cent liegt, ist er vergleichbar mit der aktuellen Einspeisevergütung (7,78 Cent Teileinspeisung, 12,34 Cent Volleinspeisung). Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage wäre dann ähnlich wie heute.
Wenn der Strike Price niedriger ausfällt (6 bis 8 Cent), verschlechtert sich die Vergütung für den Überschuss leicht. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 7.000 kWh Einspeisung: Statt 545 Euro (bei 7,78 Cent) wären es 420 bis 560 Euro (bei 6 bis 8 Cent). Differenz: 0 bis 125 Euro pro Jahr.
Für Eigenverbraucher ist der Strike Price weniger relevant als für Volleinspeiser, weil der Hauptvorteil einer PV-Anlage (38 Cent eingesparter Netzstrom pro kWh Eigenverbrauch) vom Vergütungsmodell unabhängig ist. Wer 65 Prozent selbst verbraucht und nur 35 Prozent einspeist, spürt eine Vergütungsänderung um 1 bis 2 Cent nur marginal in der Gesamtrechnung.
Was der Clawback bedeutet
Der Clawback ist der Rückzahlungsmechanismus bei CfD. Wenn der Börsenstrompreis über dem Strike Price liegt, zahlt der Betreiber die Differenz zurück.
Für den Alltag heißt das: In Monaten mit hohen Börsenpreisen (Winter, kalte Dunkelflautem Abende) verdient man mehr am Markt, muss aber die Differenz zum Strike Price zurückgeben. In Monaten mit niedrigen Preisen (Sommer, viel Wind und Sonne) bekommt man weniger am Markt, dafür aber den Zuschuss bis zum Strike Price.
Im Ergebnis liegt der effektive Erlös immer in der Nähe des Strike Price, egal wie der Markt schwankt. Das gibt Planungssicherheit, aber es verhindert auch, dass man von hohen Marktpreisen profitiert (was bei der festen Vergütung ohnehin nicht möglich war, weil der Vergütungssatz fix ist).
Für kleine Anlagen unter 25 kWp (die aktuell keine Direktvermarktung haben) ist der Clawback technisch kompliziert umzusetzen, weil man den stündlichen Börsenpreis mit der eigenen Einspeisung verrechnen muss. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass für Kleinanlagen ein vereinfachtes Modell kommt, bei dem der Clawback pauschal über den Netzbetreiber abgewickelt wird oder ganz entfällt.
Was man 2026 tun sollte
Installieren. Jetzt. Die aktuelle feste Vergütung ist für 20 Jahre gesichert. Was ab 2027 kommt, ist noch unklar. Vielleicht ist es gleichwertig, vielleicht schlechter, vielleicht komplizierter. Aber sicher ist es nicht.
Wer 2026 in Betrieb geht: 7,78 Cent für 20 Jahre, fest, sicher, ohne Clawback. Plus alle anderen Vorteile (0 Prozent MwSt, Einkommensteuerbefreiung, KfW-Kredit).
Wer 2027 in Betrieb geht: Unbekannter Strike Price, möglicherweise Clawback, möglicherweise Direktvermarktungspflicht, möglicherweise Ausnahme. Die Wirtschaftlichkeit wird sich vermutlich nicht dramatisch verschlechtern (PV lohnt sich auch bei 6 Cent Vergütung, solange der Eigenverbrauch hoch genug ist), aber die Planungssicherheit fehlt.
Das Fenster für die feste Vergütung schließt sich Ende 2026. Wer hindurchgeht, hat 20 Jahre Ruhe.
Langfristige Perspektive
CfD sind kein Rückschritt. Sie sind ein moderneres Fördermodell, das besser zum Strommarkt passt als die feste Vergütung. Bei hohen Marktpreisen fließt Geld zurück an den Staat statt als Überförderung beim Betreiber zu landen. Bei niedrigen Preisen schützt der Strike Price den Betreiber vor Verlusten.
Für die Energiewende ist das sinnvoll. Für den einzelnen Eigenheimbesitzer ändert sich wenig, solange der Strike Price in einem vernünftigen Bereich liegt und das Modell für Kleinanlagen einfach handhabbar ist. Die größte Gefahr wäre ein bürokratisch aufwendiges Modell, das Privatpersonen abschreckt. Aber das wäre politisch kontraproduktiv (weniger PV-Zubau, weniger Klimaschutz), und die Erfahrung zeigt, dass der Gesetzgeber für Kleinanlagen pragmatische Lösungen findet.
Die PV-Wirtschaftlichkeit hängt 2027 und danach primär am Eigenverbrauch, nicht an der Vergütung. 38 Cent eingesparter Netzstrom pro kWh bleiben 38 Cent, egal ob die Vergütung 6, 8 oder 10 Cent beträgt. Wer einen Speicher hat und 65 Prozent Eigenverbrauch erreicht, ist vom Vergütungsmodell fast unabhängig. Und genau das ist der Trend: weg von der Einspeisevergütung als Haupteinnahmequelle, hin zum Eigenverbrauch als Hauptsparhebel.







