Das Wichtigste in Kürze
In Thüringen bauen Sie einen Wintergarten nur dann ohne Baugenehmigung, wenn er unbeheizt ist, vor einer Außenwand steht und höchstens 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt hat (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO).
- Beheizt oder größer: Bauantrag, im Bebauungsplangebiet oft Genehmigungsfreistellung.
- Terrassenüberdachungen sind bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe frei, nicht im Außenbereich.
- Abstand zur Nachbargrenze am Einfamilienhaus: in der Regel 3 m.
- Schwarzbau: Rückbau möglich, Bußgeld bis 500.000 € (§ 94 ThürBO).
Stand dieses Beitrags ist Oktober 2026. Maßgeblich ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 2. Juli 2024. Mit dieser Neufassung sind die verfahrensfreien Vorhaben vom früheren § 60 in den § 63 gewandert. Viele Merkblätter und Ratgeber nennen deshalb noch den alten Paragraphen.
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Was § 63 ThürBO ohne Baugenehmigung erlaubt
Nach § 62 Abs. 1 ThürBO brauchen Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen grundsätzlich eine Baugenehmigung. Die Ausnahmen stehen in § 63. Für Wintergarten und Terrassendach zählen zwei Buchstaben in Absatz 1 Nummer 1. Verfahrensfrei sind danach
- „vor der Außenwand eines Gebäudes aus lichtdurchlässigen Baustoffen errichtete unbeheizte Wintergärten mit einer Grundfläche bis zu 20 m² und 75 m³ Brutto-Rauminhalt“ (Buchstabe h),
- „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4 m, außer im Außenbereich“ (Buchstabe g).
Beim Wintergarten müssen alle Bedingungen zugleich erfüllt sein: unbeheizt, höchstens 20 m², höchstens 75 m³. Die oft genannten 30 m² gelten in Thüringen nur für das offene Terrassendach, nicht für den Wintergarten.
Was der Gesetzgeber unter einem Wintergarten versteht, steht in der Begründung zum Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 7/9641): ein Anbau, der in der Regel durch eine durchgehende Wand mit Verbindungstür vom Haus getrennt ist und statt einer Heizung den Glashauseffekt nutzt, etwa um Pflanzen zu überwintern. Ein Aufenthaltsraum, bei dem nur die normalen Wände durch Glas ersetzt sind, ist danach kein Wintergarten im Sinne der Vorschrift.
Welcher Wintergarten braucht welches Verfahren?
| Vorhaben | Verfahren in Thüringen |
|---|---|
| Unbeheizter Wintergarten vor einer Außenwand, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt | verfahrensfrei (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h) |
| Derselbe Wintergarten mit Heizung oder offen zum Wohnraum | Genehmigungsfreistellung (§ 64) oder vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65) |
| Unbeheizt, aber über 20 m² oder über 75 m³ | Genehmigungsfreistellung oder vereinfachtes Verfahren |
| Offene Terrassenüberdachung bis 30 m² und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich | verfahrensfrei (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g) |
| Terrassendach, das mit Glasschiebewänden geschlossen wird | wird in der Regel wie ein Wintergarten behandelt: frei nur unbeheizt bis 20 m² und 75 m³ |
| Eingeschossiges Gebäude wie Gartenhaus bis 10 m² Grundfläche, nicht im Außenbereich | verfahrensfrei (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) |
Die 75 m³ Brutto-Rauminhalt werden über die Außenmaße gerechnet. Bei voller Fläche von 20 m² bleibt eine mittlere Höhe von 3,75 m. Ein Beispiel: 5 × 4 m außen mit Pultdach, 3,20 m hoch am Haus und 2,40 m vorn. Die mittlere Höhe liegt bei 2,80 m, das ergibt 56 m³. Das passt. Wird derselbe Wintergarten 5,20 m breit, liegt er mit 20,8 m² schon über der Flächengrenze, obwohl das Volumen noch reicht.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
§ 62 Abs. 2 ThürBO stellt klar: Auch wer keine Genehmigung braucht, muss alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, vor allem das Bauplanungsrecht. Andere Genehmigungen, etwa nach dem Denkmalschutzrecht, bleiben nötig. Prüfen Sie vor der Bestellung:
- Bebauungsplan: Baugrenzen und zulässige Grundfläche gelten auch für den Wintergarten. Ob es einen Plan gibt, sagt Ihnen das Bauamt der Gemeinde.
- Abstandsflächen: Sie müssen eingehalten werden, Details im nächsten Abschnitt.
- Denkmalschutz: Am Baudenkmal oder in seiner Umgebung brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis, auch für den kleinen Wintergarten.
- Standsicherheit: Die Konstruktion muss Schnee- und Windlast am Standort tragen. Den Nachweis liefert der Hersteller oder ein Tragwerksplaner.
Für all das haften Sie als Bauherr selbst, denn beim verfahrensfreien Bau prüft vorher niemand.
Abstandsflächen nach § 6 ThürBO
Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5 ThürBO). H ist die Höhe vom oberen Abschluss der Wand oder der Dachhaut bis zur Geländeoberfläche. Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Für den Wintergarten am Einfamilien- oder Doppelhaus heißt das in der Regel: 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze.
Ohne Abstandsfläche an die Grenze bauen dürfen Sie nur, wenn das Planungsrecht dort Grenzbebauung vorschreibt oder erlaubt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1). Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift kann andere Tiefen festlegen (§ 6 Abs. 5 Satz 4). Welche das bei Ihnen sind, steht im Plan selbst, eine pauschale Verkürzung gibt es nicht. Am Reihenhaus lassen sich 3 m selten einhalten. Dann klärt das Bauamt, ob Grenzbebauung zulässig ist oder eine Abweichung nach § 73 in Frage kommt.
Beheizter Wintergarten: Wärmeschutz nach GModG
Ein unbeheizter Kaltwintergarten muss keine energetischen Vorgaben erfüllen. Wird er beheizt, kommen dem Gebäude beheizte Räume hinzu. Dann gilt § 39 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Der Wärmeverlust über die neuen Außenbauteile darf beim Wohngebäude höchstens das 1,2-Fache des Referenzgebäudes nach Anlage 1 betragen. Kommen mehr als 50 m² zusammenhängende Nutzfläche hinzu, ist zusätzlich der sommerliche Wärmeschutz nach § 14 nachzuweisen. Welche Verglasungen diese Werte schaffen, steht im Beitrag zum Dach für den Wintergarten.
Ablauf: Genehmigungsfreistellung oder Bauantrag
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde, also Ihr Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt (§ 60 ThürBO). Die Bauvorlagen muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellen (§ 67): ein Architekt oder ein Ingenieur aus der Liste der Ingenieurkammer Thüringen.
- Genehmigungsfreistellung (§ 64): Sie gilt für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn das Vorhaben dessen Festsetzungen einhält und die Erschließung gesichert ist. Die Unterlagen gehen an die Gemeinde. Einen Monat nach Eingang dürfen Sie beginnen, wenn die Gemeinde kein Verfahren verlangt. Teilt sie früher mit, dass sie keines will, geht es früher los.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65): Es greift, wenn keine Freistellung möglich ist. Die Bauaufsicht prüft den Antrag binnen zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit (§ 75 Abs. 2). Danach hat sie drei Monate Zeit, aus wichtigem Grund zwei Monate mehr. Entscheidet sie nicht fristgerecht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 65 Abs. 2).
Zum Bauantrag gehören in der Regel Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweis, beim beheizten Wintergarten der Wärmeschutznachweis. Welche Nachweise Ihr Bauamt im Einzelfall verlangt, klären Sie am besten vorab. Ist offen, ob der Wintergarten an der geplanten Stelle überhaupt zulässig ist, beantragen Sie einen Vorbescheid (§ 82). Wie andere Bundesländer Terrassendächer regeln, lesen Sie im Beitrag zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen.
Was kostet die Baugenehmigung in Thüringen?
Die Gebühren regelt die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO). In der zuletzt 2020 geänderten Fassung kostet das vereinfachte Verfahren 6 € je 1.000 € anrechenbarem Bauwert, mindestens 75 €, das reguläre Verfahren 7 € je 1.000 €. Bei einem anrechenbaren Bauwert von 25.000 € wären das im vereinfachten Verfahren 150 €. Den anrechenbaren Bauwert legt die Behörde fest, den genauen Betrag nennt sie Ihnen auf Anfrage. Teurer als die Gebühr sind meist Planung, Lageplan und Statik.
Was droht beim Bau ohne Genehmigung?
Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen (§ 86 ThürBO), die Nutzung untersagen und die Beseitigung anordnen (§ 87). Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, handelt ordnungswidrig (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a). Das Bußgeld kann bis 500.000 € betragen. Das ist die Obergrenze, die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest. Entspricht der Wintergarten allen Vorschriften, lässt er sich oft nachträglich genehmigen. Melden Sie den fertigen Anbau Ihrer Wohngebäudeversicherung, weil er den Versicherungswert erhöht.
Wie die Regeln in anderen Ländern aussehen, lesen Sie in den Beiträgen zur Wintergarten-Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz, in Niedersachsen, in NRW und in Brandenburg sowie zum Wintergarten ohne Baugenehmigung in Berlin.
Profi-Tipp der inoutic-Redaktion
Verfahrensfrei bleibt der Wintergarten nur, solange er vom Haus getrennt ist. Die Gesetzesbegründung beschreibt ihn als Anbau mit durchgehender Wand und Verbindungstür. Wer später die Terrassentür ausbaut oder die Wand zum Wohnzimmer öffnet, hat danach einen Wohnraum mit Glaswänden. Ähnlich ist es mit dem Heizkörper, der im zweiten Winter nachgerüstet wird. In beiden Fällen ist der Anbau nicht mehr verfahrensfrei, auch bei nur 15 m². Überlegen Sie deshalb vor dem Kauf, wie Sie den Raum in fünf Jahren nutzen wollen. Soll er im Winter Wohnfläche sein, gehen Sie gleich ins Verfahren und bestellen eine Verglasung, die den Wärmeschutz schafft. Nachträglich wird es teurer, weil dann eine Verglasung den Nachweis bestehen muss, die nie dafür gedacht war.
Hinweis: Das Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erzeugt.
















