EU verschiebt Start der Verordnung
Die Europäische Kommission plant, den Geltungsbeginn der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) um zwölf Monate zu verschieben. Ursprünglich war vorgesehen, die neuen Regelungen Ende 2025 in Kraft treten zu lassen. Ziel der Verordnung ist es, entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen – ein Vorhaben, das von der Wirtschaft grundsätzlich unterstützt wird. Doch die praktische Umsetzung gestaltet sich deutlich schwieriger als erwartet.
IT-System droht zu kollabieren
Ein zentrales Problem betrifft das von der EU-Kommission entwickelte Informationssystem, über das Unternehmen künftig ihre Berichtspflichten erfüllen sollen. Nach Einschätzung von EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall wird die erwartete Datenlast die Leistungsfähigkeit des Systems erheblich übersteigen. In einem Schreiben an die Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments und des Umweltrates warnte sie vor gravierenden Risiken: von deutlichen Verlangsamungen bis hin zu wiederholten, lang anhaltenden Systemausfällen. Um diesen Problemen vorzubeugen, schlug Roswall einen Aufschub des Starts um ein weiteres Jahr vor.
DIHK begrüßt Entscheidung
Für die deutsche Wirtschaft kommt dieser Schritt einer überfälligen Entlastung gleich. Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), bezeichnet die Verschiebung als „richtig und überfällig“. Sie verschaffe Unternehmen die dringend notwendige Atempause, um sich auf die umfangreichen Vorgaben vorzubereiten. „Das Ziel entwaldungsfreier Lieferketten wird von der Wirtschaft unterstützt“, betont Treier. „Doch die aktuelle Ausgestaltung ist weder praxistauglich noch rechtssicher.“
Mittelstand besonders betroffen
Besonders kleinere und mittlere Unternehmen sehen sich durch die geplanten Nachweispflichten überfordert. Von ihnen wird erwartet, komplexe Geodaten und Dokumentationen ihrer Lieferketten vorzulegen – Informationen, die viele internationale Handelspartner bislang nicht oder nur unzureichend bereitstellen wollen. Die Folge: selbst gut aufgestellte Unternehmen geraten in erhebliche Unsicherheit. Treier warnt, dass ohne Nachbesserungen ganze Branchen und funktionierende Lieferketten in Gefahr geraten könnten.
Forderung nach grundlegender Überarbeitung
Die gewonnene Zeit darf aus Sicht des DIHK nicht ungenutzt verstreichen. Treier fordert eine „grundlegende Nachbesserung“ der Verordnung. Dazu gehören seiner Meinung nach unter anderem eine Null-Risiko-Kategorie für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko sowie praktikable Alternativen für den Fall, dass Handelspartner keine oder nur eingeschränkte Geodaten liefern. Nur so könne die Verordnung ihre Wirkung entfalten, ohne die Wirtschaft lahmzulegen.
Warnung vor erneuter Unsicherheit
Treier mahnt eindringlich, die Verschiebung nicht einfach als Verschnaufpause zu begreifen, sondern als Arbeitsauftrag für eine praxisgerechte Überarbeitung. „Es muss unbedingt verhindert werden, dass wir in einem Jahr erneut unter praxisfernen Rahmenbedingungen vor dem Geltungsstart stehen“, so der DIHK-Außenwirtschaftschef. Die Unternehmen dürften nicht wieder in eine Phase erheblicher Unsicherheit geraten – wie bereits in den vergangenen Monaten und auch schon 2024.












