Im April 2009 hat die KfW-Bank ihre Förderprogramme im Baubereich einer umfassenden Aktualisierung unterworfen. Neu ist vor allem die Bezeichnung. So bekam beispielsweise das bekannte Förderprogramm „KfW-40“ den neuen Namen „KfW-Effizienzhaus 55“. Die Erhöhung der Zahl suggeriert fälschlicherweise eine Lockerung der Auflagen. Aber mit der Einführung des Begriffs Effizienzhaus erhielt die nachstehende Zahl einen neuen Bezugswert. Beim KfW 40 Programm durfte der Primärenergiebedarf 40 kWh pro m2 nicht überschreiten. Für das Förderprogramm KfW Effizienzhaus 55 darf der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust maximal 55 % der in der Energieeinsparverordnung festgelegten Werte betragen. Die Anforderungen blieben de facto also fast gleich. Da aber nur wenige Monate später die neue EnEV 2009 zum 1. Oktober 2009 mit erheblich strengeren Auflagen in Kraft trat, mussten die Förderprogramme wieder entsprechend angepasst und erweitert werden. Weitere Aktualisierungen fanden zum 1. Juli 2010 und zum 1. März 2011 statt.
Das Wichtigste im Überblick:
- Förderprogramme für den Neubau: KfW Effizienzhaus 70, KfW Effizienzhaus 55/Passivhaus, KfW Effizienzhaus 40
- Förderprogramme für den Gebäudebestand: KfW Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55
- Seit 1.5.2010 kann ein Zuschuss von 5 % bzw. maximal 2.500 € für Investitionen von mindestens 6.000 € beantragt werden.
- Seit 1. März 2011 werden wieder Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmen-Kombinationen gefördert.
- Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar (nur Arbeitskosten bis zu 6.000 €)


